Wahl zur Kammerversammlung der 10. Legislaturperiode (2026-2031)
Im Jahr 2026 wählen die Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg die Kammerversammlung für die 10. Legislaturperiode. Die Wahl findet als Briefwahl statt. Der Wahltag ist der 25. März 2026 – bis spätestens 17:00 Uhr muss Ihr Wahlbrief beim Wahlleiter eingegangen sein.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Wahl, zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie zu den rechtlichen Grundlagen. Die Rechtsgrundlage für die Wahl ist die Wahlordnung der Landesärztekammer Brandenburg.
Die Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen stehen Ihnen ebenfalls hier zur Verfügung. Bei Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an den Wahlleiter.
Regelmäßig halten wir Sie im Newsletter der Landesärztekammer Brandenburg über die Kammerwahl auf dem Laufenden. Zur Anmeldung zum LÄKB-Newsletter senden Sie eine kurze E-Mail mit dem Betreff Newsletter an presse@laekb.de.
Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Kammerwahl.
Gewählt werden die Mitglieder der Kammerversammlung für die 10. Legislaturperiode (2026-2031).
Wahlberechtigt sind alle Kammerangehörigen der Landesärztekammer Brandenburg, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und nicht durch gerichtliche Entscheidung oder wegen der Besorgung aller Angelegenheit in Betreuung ist vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Kandidieren kann, wer wahlberechtigt ist und am Wahltag mindestens drei Monate der Landesärztekammer angehört. Es gibt Ausschlussgründe, z. B. für Personen, die hauptberuflich bei der Landesärztekammer Brandenburg oder der Aufsichtsbehörde beschäftigt sind oder bei Verlust des passiven Wahlrechts.
Die Wahl erfolgt als Briefwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf Basis von Listen- und Einzelwahlvorschlägen. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Spätestens vier Wochen vor dem Wahltag (25. Februar 2026) werden die Wahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschläge, Wahlbriefumschlag) an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten versendet.
Die Zuteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt im Verhältnis der Anzahl gültiger Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge zu der Gesamtzahl der gültigen Stimmen erstmals nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Die Sitze werden zuerst nach den Ganzzahlen der für die Wahlvorschläge gebildeten Quotienten zugeteilt. Die restlichen zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zugeteilt.
Wahlvorschläge müssen spätestens acht Wochen vor dem Wahltag (28. Januar 2026) eingereicht werden und von mindestens 20 wahlberechtigten Personen unterschrieben sein. Die Zustimmung der Kandidierenden ist erforderlich.