Abmeldung

Wenn Ihre Mitgliedschaft in der Landesärztekammer Brandenburg endet, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb eines Monats mitzuteilen. 

Wir nehmen Ihre Abmeldung vor und senden Ihre Unterlagen an die neue Ärztekammer.

Wann endet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft in der Landesärztekammer Brandenburg endet, wenn Sie Ihre ärztliche Tätigkeit in Brandenburg beenden und 

  • eine ärztliche Tätigkeit in einem anderen Bundesland aufnehmen oder 

  • ohne Aufnahme einer neuen ärztlichen Tätigkeit Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen oder 

  • eine ärztliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen und Ihren Wohnsitz in Brandenburg aufgeben. 

Bei der Abmeldung leiten wir Ihre Meldeakte an die neue Ärztekammer weiter. 

Ihr Fortbildungspunktekonto wird an die neue Ärztekammer übertragen und der Zugang zum Mitgliederportal und zum elektronischen Logbuch gesperrt.

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Angaben:  

  • Abmeldedaten (Ende der bisherigen Tätigkeit und Beginn der neuen Tätigkeit im anderen Bundesland bzw. Umzugsdatum) 

  • Neue dienstliche Anschrift 

  • Neue Privatadresse 

Freiwillige Mitgliedschaft

Berufsangehörige, die zuletzt bei der Landesärztekammer Brandenburg gemeldet waren und ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, können freiwilliges Mitglied der Kammer bleiben.

Referatsleiterin Meldewesen
  • Antje Weber+49355 78010-261
Meldewesen

Kontaktdaten:

  • Katja Bracki+49355 78010-264
  • Katrin Hübner+49355 78010-263
  • Anke Starke+49355 78010-262
  • Kathleen Steingasser+49331 505605-667
  • Melanie Taleiser+49331 505605-665
  • Cornelia Thiel+49355 78010-266