In der 9. Legislaturperiode der Kammerversammlung sind 80 Delegierte im Land Brandenburg tätig. Sie wurden für die Zeit von 2021 bis 2026 von 37,9 % aller Kammerangehörigen gewählt. 24 (30,0 %) der Delegierten sind erstmals in der Kammerversammlung vertreten. In der Kammerversammlung sind 55 (68,75 %) männliche und 25 (31,25 %) weibliche Delegierte vertreten. Der Altersdurchschnitt aller Kammerdelegierten beträgt 56 Jahre.
Nach Tätigkeiten setzen sich die 80 Delegierten der 9. Legislaturperiode wie folgt zusammen:
- in einer Niederlassung tätig: 47 Delegierte
- im Krankenhaus tätig: 23 Delegierte
- bei Behörden tätig: 2 Delegierte
- sonstig Tätige: 3 Delegierte
- ohne Tätigkeit: 5 Delegierte
Die Kammerversammlung ist nach § 21 Heilberufsgesetz zuständig für die Beschlussfassung über:
- Hauptsatzung,
- Wahlordnung,
- Geschäftsordnung,
- Berufsordnung,
- Bereitschaftsdienstordnung,
- Weiterbildungsordnung,
- Haushalts- und Kassenordnung,
- Satzung zur Festlegung des Haushaltplanes,
- Beitragsordnung,
- Gebührenordnung,
- Satzung zur Errichtung von Ethikkommissionen,
- Satzung zur Errichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen nach § 7 Abs. 2,
- Fortbildungsordnung,
- Einrichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen,
- Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
- Entsendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften ,
- sonst durch die Hauptsatzung oder andere Satzung ihr zugewiesene Aufgaben,
- die sonstigen Satzungen.
Delegierte der Kammerversammlung (PDF, 47.85 kB)
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