Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken und ebenso die erforderlichen Beratungen sind durch das Gesetz Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Fachärztinnen/Fachärzten für Humangenetik verfügen über die Qualifikation zur fachübergreifenden genetischen Beratung. Ärztinnen/Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen über die Qualifikation zur fachgebunden medizinischen Beratung. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte benötigen für die genetischen Beratungen im Rahmen einer diagnostischen, prädiktiven oder vorgeburtlichen genetischen Untersuchung die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (FGB) nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) und der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO-RL).
Überblick Qualifikationserwerb für Ärzte und Ärztinnen
(für Ärzte/Ärztinnen ohne den Facharzttitel für Humangenetik oder die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik)
Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung:
Fortbildung
72 Fortbildungseinheiten + 10 Praktische Übungen* zum Erwerb der Qualifikation zur genetischen Beratung bei diagnostischen und prädiktiven Untersuchungen
oder
Wissenskontrolle
Für Ärztinnen/Ärzte ab 5jähriger fachärztlicher Berufstätigkeit ist der direkte Qualifikationserwerb über eine Wissenskontrolle (20 Fragen) möglich.
Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risiko-Abklärung
Fortbildung
8 Fortbildungseinheiten + 5 Praktische Übungen* zum Erwerb der Qualifikation zur genetischen Beratung nur im vorgeburtlichen Kontext
oder
Wissenskontrolle
Für Ärztinnen/Ärzte ab 5jähriger fachärztlicher Berufstätigkeit ist der direkte Qualifikationserwerb über eine Wissenskontrolle (10 Fragen) möglich.
*Die zur Qualifikation dazugehörenden praktisch-kommunikativen Maßnahmen sind auch im Rahmen des Qualifikationserwerbs über die Wissenskontrolle zu absolvieren. Der Nachweis des Erwerbs der psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Weiterbildungs- oder Fortbildungsinhalte kann den Nachweis praktischer Übungen ersetzen.
Informationen zur Gendiagnostik-Wissenskontrolle
Kammerangehörigen Fachärztinnen/Fachärzten, die 5 Berufsjahre nach Facharztanerkennung vorweisen können, steht als direkter Zugang zur Qualifikation „fachgebundene genetische Beratung“ nach Gendiagnostik-Gesetz und GEKO-Richtlinie die Teilnahme an der Wissenskontrolle Gendiagnostik offen.
Die Wissenskontrollen werden von der Landesärztekammer Brandenburg in Form von Präsenz-Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt.
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Je nach Qualifikationsziel müssen 60 % von 20 bzw. 10 Multiple Choice-Fragen richtig beantwortet werden. (10 Fragen im Rahmen zur Qualifikation zur ausschließlichen Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risiko-Abklärung). Für den Test benötigen Sie individuell 30-60 min.
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Die Wissenskontrolle kann nach individueller Anmeldung unkompliziert zu den Geschäftszeiten der beiden Geschäftsstellen der Landesärztekammer Brandenburg in Potsdam bzw. Cottbus erfolgen.
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Für eine erfolgreich bestandene Wissenskontrolle inclusive Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung erhebt die Landesärztekammer Brandenburg eine Bearbeitungsgebühr von 30 EURO.