Gruppenversicherungsverträge für Arztinnen und Ärzte der Landesärztekammer Brandenburg
Rahmenvertrag MEDPROTECT mit der Deutschen Ärzteversicherung Allgemeine Versicherungs-AG
Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte – Spezielle Konditionen für Mitglieder der LÄKB
Für die Absicherung von Haftpflichtansprüchen aus ärztlicher Behandlung besteht für die Mitglieder der LÄKB seit mehr als zwei Jahrzenten ein Rahmenvertrag zur Berufshaftpflichtversicherung der Landesärztekammer Brandenburg mit der Deutschen Ärzteversicherung. Eine ausreichende Absicherung gegen Haftpflichtansprüche aus ärztlicher Tätigkeit ist u. a. in der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte der Landesärztekammer Brandenburg vorgeschrieben.
Besonderes Merkmal dieses Gruppenversicherungsvertrages ist der sog. Kontrahierungszwang der Versicherungsgesellschaft, d. h. die Deutsche Ärzteversicherung hat sich verpflichtet, alle Kammerangehörigen gegen berufliche Haftungsrisiken zu versichern, wenn diese dies wünschen. Weiterhin verzichtet die Deutsche Ärzteversicherung auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers im Schadensfall. Die Ärztin oder der Arzt haben im Schadensfall die Möglichkeit, bei einem Verfahren vor der Gutachter- und/oder Schlichtungsstelle der Ärztekammer ihr Verschulden anzuerkennen, ohne – wie in vielen üblichen Verträgen – den Versicherungsschutz zu gefährden.
Die Deutsche Ärzteversicherung übernimmt Bearbeitungsschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Es besteht eine Schadenersatz-Ausfalldeckung: Ärztinnen und Ärzte, die durch einen Patienten im ärztlichen Umfeld geschädigt werden, sind bei fehlendem Vermögen oder fehlender Privathaftpflichtversicherung des Patienten geschützt. Die Berufshaftpflichtversicherung der Deutschen Ärzteversicherung leistet in diesem Fall.
Über den Gruppenversicherungsvertrag wird dem Versicherten eine Beitragsersparnis gegenüber dem Tarifbeitrag des Versicherers zugesagt, dieser kann bis zu 15 Prozent betragen. Möglich ist im ersten und zweiten Jahr der Niederlassung ein Niederlassungsrabatt in Höhe von 15 Prozent. Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft weitere 15 Prozent Beitragsnachlass erhalten.
Versichern können sich alle Kammerangehörigen der Landesärztekammer Brandenburg. Mit „MedProtect“ ist neben der Ärztin bzw. dem Arzt auch das angestellte Praxispersonal mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro gegen berufliche Haftpflichtrisiken versichert, wobei individuelle Anpassungen der Deckungssummen möglich sind. Eine Privathaftpflichtversicherung für die Ärztin oder den Arzt und ihre Familien kann zu Vorzugskonditionen eingeschlossen werden.
Weitere Informationen zu „MedProtect“ können über die LÄKB oder über die Telefonnummer 0221-148-22700 und die E-Mail-Adresse service@aerzteversicherung.de der Deutschen Ärzteversicherung bzw. über die Webseite www.aerzteversicherung.de angefordert werden.
Rahmenvertrag mit der INTER-Krankenversicherung
Der Rahmenvertrag der Landesärztekammer Brandenburg mit der INTER Krankenversicherung besteht bereits seit 1991.
Nähere Informationen zum Rahmenvertrag mit der INTER Krankenversicherung verhalten Sie über
INTER Versicherungsgruppe
Kompetenzcenter Berlin
Wittenbergplatz 2
10789 Berlin
Telefon: 030 235165-75
Telefax: 030 235165-76
E-Mail: KC.Berlin@inter.de