Berufsrechtliche Studien

Wissenschaftliche Studien und Forschungsvorhaben, die nicht unter Spezialvorschriften wie z.B. AMG und MPDG fallen, sind nach § 15 Abs. 1 Berufsordnung für Ärtzinnen und Ärzte der Landesärztekammer Brandenburg durch die Ethikkommission beratungspflichtig. Auch diese sind über EthikPool einzureichen.

§ 15 Abs. 1 Berufsordnung LÄKB lautet wie folgt: 
Der Arzt muss sich vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen - ausgenommen bei ausschließlich epidemiologischen Forschungsvorhaben - durch eine bei der Ärztekammer oder bei einer Medizinischen Fakultät gebildeten Ethik-Kommission über die mit seinem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten lassen. Dasselbe gilt vor der Durchführung gesetzlich zugelassener Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe.

Information für Antragstellende bei Berufsordnungsstudien

Achtung!

Eine Studie – Ein Votum:
Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben wird bei der Ethikkommission der Landesärztekammer Brandenburg zum 01.01.2025 vereinheitlicht

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben sich auf ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) geeinigt. Danach wird es künftig ausreichen, wenn für berufsrechtliche Studien das Votum einer Ethikkommission in Deutschland vorliegt, die zur berufsrechtlichen Beratung iSd. § 15 der ärztlichen Berufsordnung befugt ist. Die Ethikkommission der Landesärztekammer Brandenburg wird sich dieser Änderung anschließen.

Die Änderung wird in Bezug auf die Ethikkommission der Landesärztekammer Brandenburg zum 01.01.2025 in Kraft treten. Hinweise zur dann geltenden lokalen Anzeigepflicht machen wir zu gegebener Zeit dann bekannt.

Bis zum 31.12.2024 gilt die bisherige Rechtslage – Notwendigkeit der Beratung des Vorhabens durch die hiesige Ethikkommission in bekannter Weise.