IVF-Kommission der Landesärztekammer Brandenburg
Die IVF-Kommission befasst sich mit allen qualitätsrelevanten Themen der Reproduktionsmedizin.
Vorsitzender:
Dr. med. Bernd Christensen
Mitglieder:
Dr. med. Stephanie Dietterle
Dr. med. Wolfram Heinritz
Dr. med. Kay-Thomas Moeller
Dr. med. Katrin Harre
Dr. jur. Bert-Sebastian Dörfer
Administrative Betreuung:
Dr. med. Ludwig
Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen
Die Landesärztekammer ist die zuständige Stelle nach § 121a SGB V im Land Brandenburg, d.h. sie ist für die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig. Die Maßgeblichen Rahmenbedingungen sind in folgenden Richtlinien festgeschrieben:
- Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß § 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (PDF, 26 kByte)
- Richtlinie der Landesärztekammer Brandenburg über die diagnostischen und therapeutischen Voraussetzungen sowie die fachlichen, personellen und technischen Mindestanforderungen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen (PDF, 52 kByte)
- Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion [(Muster-)Richtlinie der Bundesärztekammer i. V. mit dem Kammerbeschluss vom 29.3.2014 (PDF, 804 kByte)]
Letztere regelt die berufsrechtlichen Bedingungen in der Reproduktionsmedizin und gilt für alle Ärzte.
QSRepromed
Zum Zwecke der Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin haben sich die Ärztekammern Deutschlands zusammengeschlossen und ein bundeseinheitliches Qualitätssicherungsverfahren entwickelt. Die Datenverarbeitung und die statistische Auswertung erfolgt durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Die Bewertung und die Kommunikation mit den Zentren erfolgt durch die jeweils zuständige Ärztekammer.
Präimplantationsdiagnostik
Die Landesärztekammer Brandenburg ist im Land Brandenburg die zuständige Behörde für die Zulassung zur Präimplantationsdiagnostik.