Fortbildungszertifikat

Ärzte sind zur Fortbildung verpflichtet. Zum Nachweis dient ein Zertifikat der zuständigen Ärztekammer. Das Zertifikat kann beantragt werden, wenn innerhalb von 5 Jahren insgesamt mindestens 250 Punkte gutgeschrieben wurden.

Fortbildungsordnung (PDF, 72.75 kB)

In der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg finden Sie die grundlegenden Regelungen zum Erwerb eines Fortbildungszertifikates.

Registrierung der Fortbildungspunkte 
Damit nach Besuch einer Veranstaltung die entsprechenden Punkte zeitnah gutgeschrieben werden können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  • Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird durch das Aufkleben des persönlichen Barcode-Etiketts und die Unterschrift bestätigt. 

  • Der Veranstalter übermittelt auf elektronischem Wege die Fortbildungsnummern der Teilnehmer an eine zentrale Stelle. 

Ansprechpartner

Beatrice Paulitz
Fortbildung
Fax: +49355 78010-339

Fortbildungsveranstaltungen, die nicht im elektronischen Punktekonto erfasst sind

Teilnahmebescheinigungen von Veranstaltungen, die nicht im elektronischen Punktekonto erfasst wurden, können zur Registrierung im Mitgliederportal eingescannt werden oder an die Landesärztekammer gesandt werden. Zur einfachen und schnelleren Erfassung sollte auf jedem Beleg ein Barcode-Etikett aufgeklebt werden. Bitte übersenden Sie nur die Teilnahmebescheinigungen, welche in Ihrem aktuellen Fortbildungszeitraum nicht erfasst sind.