Aufgaben und Ziele der Ärztlichen Stellen

Die Qualitätssicherung und die damit verbundenen Qualitätskontrollen sind grundlegende Bestandteile des Schutzes der Patienten bei der medizinischen Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung (§ 130 StrlSchV).

Die Ärztlichen Stellen führen Prüfungen durch, mit denen sichergestellt wird, dass bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewandten Verfahren und eingesetzten Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, Bestrahlungsvorrichtungen, sonstige Geräte oder Ausrüstungen den jeweiligen notwendigen Qualitätsstandards entsprechen, um die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich zu halten.

Die Ärztlichen Stellen überwachen die Qualitätssicherungsmaßnahmen. Sie haben zu überprüfen

  • die rechtfertigende Indikation nach § 83 Abs. 3 StrlSchG gestellt
  • die diagnostischen Referenzwerte nach § 125 StrlSchV bzw. die Aktivitätswerte in der Nuklearmedizin eingehalten
  • Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung getroffen und
  • die Strahlenanwendung nach dem Stand der Heilkunde durchgeführt wurde.

Sie hat weiterhin die Aufgabe, dem anwendenden Arzt Empfehlungen zur Optimierung der Strahlenanwendung und gegebenenfalls zur Verringerung der Strahlenexposition zu geben. Darüber hinaus prüft die ärztliche Stelle, ob und in wie weit die Vorschläge umgesetzt wurden, um eine Qualitätssicherung auf hohem Niveau zu gewährleisten. Hierzu kann auch eine Überprüfung und Beratung in der betreffenden Institution durchgeführt werden. Die ärztliche Stelle hat die zuständige Behörde zu benachrichtigen, falls die Umsetzung der Vorschläge nicht erfolgt. Die ärztliche Stelle unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Kommission der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin

Als Kommissionsmitglieder der Ärztlichen Stelle für die Qualitätssicherung Nuklearmedizin wurden für die Dauer von 4 Jahren vorgeschlagen und vom Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg berufen:

Vorsitzender: Herr Prof. Dr. med. I. Brink

stellv. Vorsitzender: Herr Dipl.-Med. K. Zschach

Fachlicher Leiter medizinische Physik: Herr Dipl. Ing. (FH) C. Richter

Mitglieder:

Herr Dr. med. W. Wisotzki
Herr Dr. med. F. Gottschalk
Herr Prof. Dr. med. St. Dresel
Herr Dr. med. R. Grieg
Herr Dr. med. M. Starke
Frau Dr. med. U. Rüdig
Frau Dr. med. W. Dresel
Herr Med.-Physiker G. Wagner

Referatsleiter ÄSQR
  • Dipl.-Ing. (FH) Carsten Richter+49355 78010-223
ÄSQR
  • Antje Alshut+49355 78010-222
  • Corinna Borch+49355 78010-223
  • Annett Vetter+49355 78010-220