Berichtsheft
Der Berufsbildungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. November 2018 nachfolgende Richtlinie beschlossen.
Richtlinie zum Führen des schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises
Die im Ausbildungsrahmenplan enthaltenen Inhalte sind durch die Ausbildungs- oder Hospitationsstätte zu vermitteln, wobei die grau hinterlegten Themen bis zur Zwischenprüfung vermittelt bzw. erlernt sein müssen. Ausbilder/in und Auszubildende/Umschüler bestätigen die Vermittlung der Inhalte mit Datum und Unterschrift.
Teil A - Ausbildungsrahmenplan
Kennzeichnen Sie die Wochenberichte nach Ausbildungsjahr, Monat und Woche (s. Beispiel). Dokumentieren Sie knapp und stichpunktartig, welche Tätigkeiten Sie in der Praxis ausgeführt haben bzw. zu welchen Inhalten es Fortbildungen, Vorträge oder Unterweisungen gab. Ergänzen Sie außerdem kurz die Inhalte des Berufsschulunterrichts in den Lernfeldern und im Fach WiSo. Versehen Sie am Ende des Monats die Berichte mit Datum und Unterschrift und legen Sie diese Ihrem Ausbilder zur Kontrolle vor.
Teil B - Beispiel eines Wochenberichts
Teil B - Wochenberichte
Teil B - Wochenberichte bei Blockunterricht
Teil C unterteilt sich in 14 Pflicht- und 8 Wahlthemen. Mindestens 4 Wahlthemen müssen Sie bearbeiten. Die Auswahl darüber treffen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbilder. Die Fachberichte müssen durch Sie selbst erstellt werden und einen hohen Praxisbezug haben. Arbeiten Sie knapp, stichpunktartig und unter Beachtung der deutschen Rechtschreibnormen. Verwenden Sie ggf. Abbildungen, Tabellen und Skizzen. Im Ausnahmefall genutzte Quellen sind zwingend zu kennzeichnen. Berichte, die lediglich abgeschrieben, kopiert oder aus dem Internet heruntergeladen wurden, sind unzulässig. Sie gefährden Ihre Prüfungszulassung! Hospitationen oder Fortbildungen sind zu kennzeichnen. Ordnen Sie diese Berichte der entsprechenden Thematik zu.
Die Berichte müssen abschließend von Ihnen und Ihrem Ausbilder unterschrieben werden. Bei Hospitationen sollte der Arzt der Hospitationspraxis unterzeichnen.
Teil C - Fachberichte - Übersicht
Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind die Pflichtthemen 1 bis 7 sowie 2 Wahlthemen einzureichen.
1. Meine Ausbildungspraxis
2. Umgang mit Patienten
3. Praxis- und Sprechstundenbedarf
4. Dokumentation, Datenschutz, Aufbewahrung
5. Hygiene und Arbeitsschutz
6. Zeitmanagement und Terminplanung
7. Notfall (1)
Teil C - Fachberichte - Pflichtthemen 1 bis 7
Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung sind zusätzlich die Pflichtberichte 8 bis 14 sowie 2 weitere Wahlthemen einzureichen.
8. Notfall (2)
9. Assistenz bei ärztlicher Diagnostik: Sonografie, Spirometrie und EKG
10. Assistenz bei ärztlicher Therapie: Injektionen, Infusion, Verbände und Wundversorgung
11. Laborarbeiten mit Blut, Urin und Stuhl
12. Arzneimittel und Impfstoffe
13. Präventionsmaßnahmen
14. Qualitätsmanagement und Marketing
Teil C - Fachberichte - Pflichtthemen 8 bis 14
Treffen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbilder eine Auswahl von mindestens 4 aus 8 Wahlthemen. Bis zur Zwischenprüfung bearbeiten Sie mindestens 2 der 4 Wahlthemen, die anderen danach.
1. Praxisbezogene Fachbegriffe
2. Praxisbezogene diagnostische und therapeutische Maßnahmen
3. Praxisbezogene Infektionskrankheiten
4. Anlegen einer praxistypischen Formularsammlung
5. Hausbesuche
6. Verhalten in Konfliktsituationen
7. Verhalten im Team
8. Freies Thema nach Wünschen der Praxis
Teil C - Fachberichte - Wahlthemen 1 bis 8
Wichtig zu wissen:
Sie können die Wochen- und Fachberichte in Teil B und C handschriftlich oder elektronisch führen.
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Bei handschriftlicher Führung verwenden Sie bitte die im Ausbildungsnachweis enthaltenen Originalseiten und ergänzen diese bei Bedarf mit den obigen Vorlagen.
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Bei elektronischer Führung verwenden Sie bitte gleich die obigen Vorlagen.
Zum Abzeichnen des Ausbildungsnachweises und im Zulassungsverfahren der Zwischen- und Abschlussprüfung drucken Sie bitte den elektronisch geführten Ausbildungsnachweis abschließend aus.
Landesärztekammer Brandenburg
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