Praxisausweis (SMC-B) für Privatärztinnen und Privatärzte
Für das Implantateregister benötigen Privatärztinnen und Privatärzte eine SMC-B-Karte.
Ab dem 1. Juli 2024 müssen mit Aufnahme des Regelbetriebs des Implantateregisters Deutschland (IRD) alle Einrichtungen des Gesundheitswesens am elektronischen Verfahren zur Registrierung von Brustimplantaten teilnehmen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte benötigen für das elektronische Meldeverfahren einen Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) sowie eine Institutionenkarte (SMC-B). Mit der SMC-B-Karte (Securitay Module Card Typ B) können sich Praxen als berechtigte Teilnehmer an der TI identifizieren.
Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung erhalten die SMC-B über die Kassenärztliche Vereinigung.
Privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenzulassung erhalten die SMC-B über die gematik. Im Rahmen des Antragsverfahrens gegenüber der gematik muss die Landesärztekammer Brandenburg bestätigen, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der SMC-B-Karte vorliegen. Zu den Voraussetzungen für den Erhalt der SMC-B-Karte gehört, dass der Antragsteller im Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) ist und eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang abgeschlossen hat.
Antragsprozess SMC-B-Karte für privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
1. Falls kein eHBA vorhanden ist, muss dieser als Voraussetzung für den Erhalt einer SMC-B beantragt werden. Die Vorgehensweise zur Beantragung des eHBA finden Sie hier. www.laekb.de/aerztin-und-arzt/mitgliedschaft/earztausweis
2. Beantragen Sie die SMC-B über das Antragsportal der Bundesdruckerei (D-Trust)
ehealth.d-trust.net/antragsportal Weitere Informationen der gematik zur SMC-B und zum Antragsverfahren finden Sie hier. https://fachportal.gematik.de/schnelleinstieg/smartcards-und-identitaeten-in-der-ti/kartenherausgabe-der-gematik/smc-b-fuer-betriebsstaetten-von-privataerzten
3. Füllen Sie anschließend die Selbstauskunft zur privatärztlichen Tätigkeit aus und senden Sie diese per E-Mail an meldewesen@laekb.de.
4. Die eingereichte Selbstauskunft wird geprüft. Sie erhalten von der Landesärztekammer Brandenburg eine E-Mail mit einem angehängten Bestätigungsschreiben.
5. Sie übermitteln die Bestätigung an die gematik (kartenherausgabe@gematik.de).
5. Das Antragsverfahren ist abgeschlossen. Die gematik prüft die eingereichten Unterlagen und gibt den Antrag gegenüber D-Trust frei.
8. D-Trust produziert die SMC-B-Karte und versendet diese.
Antrag zur Selbstauskunft
Hier können Sie das Formular zu der Selbstauskunft zur privatärztlichen Praxistätigkeit herunterladen.