Ablauf von Ausbildung und Umschulung

Ausbilden können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, medizinische Einrichtungen, Kliniken und andere Institutionen mit ambulanter Betreuungsfunktion nach Absprache mit der LÄKB.

Zukünftige Auszubildende und Umschüler schließen mit einer Praxis einen Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag ab. Die Vertragsunterlagen erhält die Praxis von der LÄKB.

ausreichend medizinisches Fachpersonal (Merkblatt und Richtlinien)

  • Die Erst- oder Zweitausbildung dauert 3 Jahre. 

  • Eine Betriebliche Einzelumschulung oder verkürzte Zweitausbildung dauert 2 Jahre.

Im Einzelfall ist eine Verkürzung möglich. Der Antrag auf Verkürzung muss gemeinsam vom Auszubildenden und Ausbildenden gestellt werden.
Es muss zu erwarten sein, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.

Im Land Brandenburg gelten folgende Regelungen:

Die Gesamtausbildungsdauer soll auch bei Vorliegen mehrerer Abkürzungsgründe nicht unter 24 Monaten liegen.

  • Möglichkeiten nach § 8 (1) BBiG - Verkürzung:
  1. Verkürzung der Ausbildung vorab (vor Ausbildungsbeginn)
    1. Verkürzung wegen Hochschulreife um max. 6 Monate (ab Ausbildungsjahr 2025/26)
    2. Verkürzung bei nicht abgeschlossener Berufsausbildung in einem medizinischen Fachberuf um max. 6 Monate
    1. Verkürzung wegen abgeschlossener Berufsausbildung um max. 12 Monate
    2. Verkürzung aufgrund eines Lebensalters von mind. 24 Jahren um max. 12 Monate
  1. Verkürzung während der Ausbildung um max. 6 Monate
    Der Antrag soll zum Ende des 1. Ausbildungsjahres gestellt werden.
    Die Leistungen in der Praxis müssen mind. mit gut eingeschätzt werden.
    Die Noten der abgeschlossenen Lernfelder 1 - 4 und die letzte Zeugnisnote in Wirtschafts- und Sozialkunde sollen einen Durschnitt von 2,0 haben.
  • Möglichkeiten nach § 45 (1) BBiG - vorzeitige Abschlussprüfung:
    Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Kriterien:

  1. Der Notendurchschnitt über alle bis zum Ende des 2. Berufsschuljahres abgeschlossenen Lernfelder (i.d.R. 1 – 8) einschließlich der zuletzt erteilten Zeugnisnote im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde muss mind. 2,0 betragen. Dabei darf keine Note schlechter als 3 sein.
  2. Die Leistungen in der Zwischenprüfung müssen mindestens der Note 3 entsprechen.
  3. Die Leistungen in der Ausbildungspraxis müssen mindestens gut sein.
  4. Die Ausbildung muss bis zum Zeitpunkt der Praktischen Prüfung inhaltlich abgeschlossen sein.

Die schulische Vermittlung ist auf die Regelausbildungsdauer von 36 Monaten ausgelegt. Inhalte, die Auszubildende aufgrund einer Verkürzung nicht in der Schule vermittelt bekommen, müssen diese eigenständig erarbeiten.

  • Tagesbeschulung: drei Tage Betrieb und zwei Tage Berufsschule 

  • Beschulung in Blockform gemäß Turnusplan der Berufsschule (am OSZ in Cottbus und ab 9/25 auch in Brandenburg a.d.H.)

  • Der Berufsschulort richtet sich gemäß Schulbezirksverordnung nach dem Sitz der Praxis. Abweichungen davon sind über das für die Berufsschule zuständige staatliche Schulamt zu beantragen.

  • Wohnheimplätze für Auszubildende finden Sie hier. Bitte erkundigen Sie sich nach aktuellen Bedingungen

  • Informationen zur finanziellen Unterstützung (z.B. Fahrtkosten, Wohnheimplatz) finden Sie hier.
  • Zwischenprüfung (schriftlich): 
    Ende des 2. Ausbildungsjahres bzw. 1. Umschulungsjahres 

  • Abschlussprüfung (schriftlich und praktisch): 
    Ende des 3. Ausbildungsjahres bzw. 2. Umschulungsjahres 

Mit der Projekt VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) können die Bemühungen von Ausbildungspraxen und Ausbildungsberatern der Kammer sinnvoll ergänzt werden, Ausbildungsabbrüche zu verhindern.

Das Programm ist ein Angebot vom Senior Expert Service (SES). Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und ist für Auszubildende kostenfrei.

Die „Senioren“ bringen eine langjährige Berufserfahrung mit und agieren als persönlicher Coach wohnortnah, vertraulich und flexibel. Häufig haben sie interkulturelle und fremdsprachliche Erfahrungen.
Sie bieten eine 1:1 Betreuung und möchten den Auszubilden Hilfe zur Selbsthilfe geben. Mit Geduld, Freude und vor allem Zeit versuchen Sie, Auszubildende so zu stützen, dass ein Abbruch der Ausbildung verhindert werden soll.

Die niedrigschwellige Kontaktaufnahme kann durch die Auszubildenden über ein online-Formular erfolgen: https://vera.ses-bonn.de/

Einstellungsunterlagen für Auszubildende:

  • Hinweise zur Vertragsniederschrift 

  • Eintragungsantrag 

  • Berufsausbildungsvertrag (zweimal ausdrucken und unterschreiben) 

  • Schweigepflicht-Erklärung als Anlage zum Vertrag 

  • Anmeldung zur Berufsschule 

  • Oberstufenzentren mit MFA-Fachklassen 

  • Ausbildungsvergütung 

  • Merkblatt und Richtlinie zur Einstellung von Auszubildenden 

  • Checkliste zur Einstellung von Auszubildenden 

  • Arbeitszeiten, Pausen, Anrechnung Berufsschulzeiten 

  • Urlaub 

  • Ausbildungsrahmenplan - Praxis 

  • Lernfelder Berufsschule 

  • Gebühren 

  • Hospitationsvertrag

Referat Ausbildung MFA

Landesärztekammer Brandenburg
Referat Ausbildung MFA
Dreifertstraße 12
03044 Cottbus

Kontaktdaten:

Fax: 0355 780 10 259
  • Kathrin Kießling+49355 78010-241
  • Kristin Specht+49355 78010-243
  • Juliane Starke+49355 78010-242