„Für die Tätigkeit der Ethikkommission der Landesärztekammer Brandenburg sind nach der Verwaltungsgebührenordnung der Landesärztekammer Brandenburg folgende Gebühren zu erheben:

Die von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu erhebende Gebühr richtet sich nach der Art und dem Umfang der Tätigkeit der Ethikkommission.

 

6.1. Beratung von Ärztinnen/Ärzten vor der Durchführung klinischer Versuche am Menschen über berufsethische und berufsrechtliche Fragen/epidemiologische Forschungsvorhaben (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Berufsordnung)

Gegenstand Gebühr
6.1.1. Beratung 250,00 € bis 1.500,00 €
6.1.2. Beratung bei nachträglicher Änderung 50,00 € bis 300,00 €
6.1.3. Nachmeldung/Änderung Prüfärztin/Prüfarzt 50,00 € bis 300,00 €

 

6.2. Beratung von Ärztinnen/Ärzten vor der Durchführung der Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe über die mit dem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Berufsordnung)

Gegenstand Gebühr
6.2.1. Beratung 250,00 € bis 1.500,00 €
6.2.2. Beratung bei nachträglicher Änderung 50,00 € bis 300,00 €
6.2.3. Nachmeldung/Änderung Prüfärztin/Prüfarzt 50,00 € bis 100,00 €

 

6.3. Ethische und berufsrechtliche Beratung von sonstiger ärztlicher Tätigkeit in besonderen Einzelfällen auf Antrag

Gegenstand Gebühr
6.3.1. Beratung 250,00 € bis 2.500,00 €
6.3.2. Beratung bei nachträglicher Änderung 50,00 € bis 300,00 €
6.3.3. Nachmeldung/Änderung Prüfärztin/Prüfarzt 50,00 € bis 100,00 €

 

6.4. Verfahren bei der Ethikkommission für Multicenter-(MC-) Verfahren gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Satz 2 AMG bzw. § 20 Abs. 1 Satz 1/§ 20 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Satz 1 MPG als federführende Ethikkommission sowie für Monocenter-Studien

Gegenstand Gebühr
6.4.1. Stellungnahme 2.500,00 € bis 4.000,00 €
6.4.2. Änderung
6.4.2.1. Formale Änderung

100,00 € bis 400,00 €
6.4.2.2. Inhaltliche Änderung 1.000,00 €
6.4.2.3. Neubewertung 1.500,00 €
6.4.3. Nachmeldung/Änderung Prüfzentrum 100,00 € bis 400,00 €
6.4.4. Nachmeldung/Änderung je Hauptprüferin/Hauptprüfer, Prüferin/Prüfer oder Stellvertreterin/Stellvertreter 50,00 € bis 150,00 €

 

6.5. Verfahren bei der Ethikkommission für Multicenter- (MC-)Verfahren gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Satz 2 AMG bzw. § 20 Abs. 1 Satz 1/§ 20 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Satz 1 MPG als lokale Ethikkommission

Gegenstand Gebühr
6.5.1. Stellungnahme 400,00 € bis 1.500,00 €
6.5.3. Nachmeldung/Änderung Prüfzentrum 100,00 € bis 400,00 €
6.5.4. Nachmeldung/Änderung je Hauptprüfer/in, Prüfer/in oder Stellvertreter/in 50,00 € bis 150,00 €
6.6. Transfusionsstudien, Studien nach StrlSchG 100,00 € bis 2.500,00 €