Kursdetails

Ziel der Fortbildung

Die nicht-ärztliche Praxisassistentin ist nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung befähigt, die ärztlich angeordneten Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen in Abwesenheit des Vertragsarztes zu erbringen.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildung ist ein Abschluss als Medizinische Fachangestellte oder Arzthelferin oder ein Abschluss nach dem Krankenpflegegesetz. Darüber hinaus müssen mindestens drei Jahre Berufstätigkeit in einer hausärztlichen oder einer fachärztlichen Praxis nachgewiesen werden.

Ort und Ablauf

Die MFA absolviert einen bis zu 221-stündigen berufsbegleitenden Lehrgang, der sich nach dem Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer richtet. Der individuelle Fortbildungsumfang kann variieren, je nach Ausbildung und Berufserfahrung der Teilnehmerin. Die Fortbildung endet mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle (Multiple Choice). Nach bestandener Lernerfolgskontrolle sowie dem Nachweis der praktischen Fortbildung stellt die Landesärztekammer ein Zertifikat aus.

Die Übersicht über die einzelnen Unterrichtstage und deren Themen sowie die Pflichtstunden erhalten die Teilnehmenden einige Wochen vor dem Kurs. Der Unterricht beginnt um 9 Uhr und endet nach 8 Unterrichtsstunden um 16 Uhr, nach 10 Unterrichtsstunden um 17.45 Uhr.

Die Fortbildung findet grundlegend in Präsenz – bzw. nur vereinzelt als Webinar - statt.

Termin

Voraussichtliche Kurstage im Jahr 2023 (Änderungen vorbehalten):

1. - 3. März, 22. - 24. März,
19. - 21. April,
10. - 12. Mai,
2. Juni, 20. - 23. Juni,
30. August - 1. September, 12. - 14. September, 26. - 27. September,
5. - 6. Oktober, 18. - 20. Oktober,
7. - 8. November, 22. November, 29. November

Termin 2024: Start voraussichtlich am 10. April 2024

Wann?

-

Ansprechpartner

Yvonne Heinrichsen-Dörfler
Fortbildung