Krankenhausreform muss Auswirkungen in der Fläche ernst nehmen
Viele der Brandenburger Krankenhäuser sind in finanziellen Schwierigkeiten. Einige haben bereits Insolvenz angemeldet, andere überleben nur, weil ihnen ihre Träger zur Vermeidung von Insolvenzen Millionenbeträge zugewendet haben, wobei höchst fraglich ist, ob und wie lange solche Aushilfsfinanzierungen künftig noch geleistet werden können.
Im Land Brandenburg ist die Zahl der Krankenhäuser bereits in den 1990er Jahren deutlich geschrumpft, von den einst 73 Krankenhäusern hat sich die Anzahl auf derzeit 54 Krankenhäuser an 66 Standorten reduziert.
Die vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat gebilligte Krankenhausreform löst die aktuellen Probleme nicht, die auch in anderen Flächenländern in Deutschland auftreten, und ohne verlässliche Auswirkungsanalyse und damit gewissermaßen „im Blindflug“ beschlossen. Die Reform sieht bislang die dringend erforderliche Übergangsfinanzierung der Krankenhäuser nicht vor. Ohne zuverlässige Auswirkungsanalyse ist nicht vorhersagbar, welche Leistungen künftig in den Krankenhäusern angeboten werden können und damit, welche Finanzierungsgrundlagen den Krankenhäusern künftig zur Verfügung stehen. Dies zieht auch nach sich, dass der künftige Umfang der noch möglichen ärztlichen Weiterbildung in den Krankenhäusern nicht abschätzbar ist – womit die Perspektive für den ärztlichen Nachwuchs in Brandenburg und in anderen Bundesländern in Frage steht.
Die Mitglieder der Kammerversammlung fordern daher von den jeweils politisch Verantwortlichen,
- eine Auswirkungsanalyse, die die Leistungsgruppenzuweisungen verlässlich abbildet,
- dafür zu sorgen, dass weitere Ausnahmeregelungen von den Anforderungen der Leistungsgruppen geschaffen werden, die sich am Versorgungsbedarf in der Fläche orientieren,
- die Schaffung einer wirksamen Übergangsfinanzierung zur Vermeidung versorgungsgefährdender Insolvenzen,
- planungssichere Strukturen für die ambulante niedergelassene Medizin sowohl für den fachärztlichen- als auch hausärztlichen Bereich,
- die Bildung eines Runden Tisches für das Land Brandenburg unter Beteiligung von Landesregierung, Landesärztekammer, Landeskrankenhausgesellschaft, Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen sowie den Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte, um mit Blick auf die jeweiligen regionalen Bedarfe der Krankenversorgung und die Sicherung eines weiterhin attraktiven Weiterbildungsangebots für Ärztinnen und Ärzte die Leistungsgruppenzuweisungen unter sinnvoller Ausschöpfung von Ausnahmeregelungen gemeinsam zu planen.