Das Weiterbildungsprogramm

Gemäß § 5 Absatz 6 Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg (WBO) ist dem Befugnisantrag ein gegliedertes Programm für die Weiterbildung, für die die Befugnis beantragt wird, das sog. Weiterbildungsprogramm, beizufügen. Als Grundlage dienen hierbei die Weiterbildungsordnung und die darin den einzelnen Bezeichnungen zugeordneten Methoden- und Handlungskompetenzen.

Das Weiterbildungsprogramm stellt eine Art Rahmenplan für den Ablauf der Weiterbildung dar. An ihm orientiert sich die individuelle Ausgestaltung des jeweiligen Weiterbildungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie organisatorischer Gegebenheiten. Nähe Informationen zur inhaltlichen Gestaltung finden sich auf der Internetseite der Landesärztekammer Brandenburg unter „Informationsmaterial zur Weiterbildungsordnung (WBO) 2020“: https://www.laekb.de/aerztin-und-arzt/weiterbildung/weiterbildungsordnung

Bei der Erstellung kann ergänzend auf den fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan (FEWP) Bezug genommen werden, welcher die in der Weiterbildungsordnung enthaltenen Kompetenzen erläutert.
Bei den sog. FEWP`s handelt es sich um unverbindliche Muster, welche von einer federführenden Ärztekammer unter Hinzuziehung von Fachvertretern sukzessive erarbeitet und nach Abstimmung in der Ständigen Konferenz "Ärztliche Weiterbildung" vom Vorstand der Bundesärztekammer befürwortet wurden.
Die bereits fertigstellten FEWP`s sind auf der Internetseite der Bundesärztekammer unter: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/weiterbildung/muster-fewp abrufbar.

Abschließend wird auf § 5 Absatz 6 Satz 3 WBO verwiesen. Gemäß dieser Norm haben die sich in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte gegenüber der zur Weiterbildung befugten Ärztin bzw. dem zur Weiterbildung befugten Arzt einen Anspruch auf Aushändigung des Weiterbildungsprogramms. Dieses ist somit nicht nur der Landesärztekammer Brandenburg im Rahmen der Betragung auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis vorzulegen, sondern auch auf Verlangen den in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte auszuhändigen.

Referat Weiterbildung

Referatsleiterin Weiterbildung
  • Ass. jur. Kristina Metzner LL.M.+49331 505605-781

Ansprechpartner

Weiterbildung

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  • Cornelia Bräuer+49355 78010-382
  • Carolin Hannusch+49355 78010-383
  • Sarah Jank+49355 78010-386
  • Ramona Schäfer+49355 78010-380
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