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Potsdam 21.10.2025 – Die Ärztekammern Berlin (ÄKB) und Brandenburg (LÄKB) unterstützen die geplante Ausweitung des Transplantationsgesetzes bei den Regelungen der Lebendspende. Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Nierenspenden künftig auch zwischen nicht miteinander bekannten Paaren möglich sein soll. Die Ärztekammern Brandenburg und Berlin fordern diese Neuerung bereits seit langem. Die deutschen Gesetze zur Lebendorganspende sind aktuell im europäischen Vergleich besonders restriktiv und nur zwischen sich nahestehenden Personen, zum Beispiel Verwandten oder Ehepartnern, erlaubt.
Jetzt lesenChancen und Grenzen arztunterstützender Tätigkeiten
Werden ärztliche Aufgaben schleichend ausgelagert? Welche Rolle bleiben der Ärztin und dem Arzt, wenn immer mehr Tätigkeiten von NäPas, Physician Assistants oder anderen Gesundheitsberufen übernommen werden?
Jetzt lesenKrebs gehört deutschlandweit zu den häufigsten Todesursachen. Auch in Brandenburg erkranken immer mehr Menschen an Krebs. Früherkennung und Prävention sind im Kampf gegen die Krankheit ebenso unerlässlich wie eine möglichst breite und fundierte Datengrundlage. Letztere liefert für die Länder Brandenburg und Berlin das gemeinsame Klinisch-epidemiologische Krebsregister Brandenburg-Berlin (KKRBB). Am Dienstag, 26. August, besuchten Gesundheitsstaatssekretär Patrick Wahl und seine Berliner Amtskollegin Ellen Haußdörfer von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege den Berliner Standort des KKRBB.
Jetzt lesenDie Landesärztekammer Brandenburg ruft eindringlich dazu auf, die Haut im Sommer konsequent vor zu viel Sonne zu schützen. Jeder Sonnenbrand schädigt die Hautzellen dauerhaft und erhöht das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken. Jährlich erkranken in Deutschland rund 300.000 Menschen an Hautkrebs – Tendenz steigend.
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