Antragstellung zur Durchführung eines Gutachtenverfahrens
Antragstellung zur Durchführung eines Gutachtenverfahrens
Patienten und Patientinnen, welche Behandlungsvorwürfe gegen Ärzte und Ärztinnen bzw. Krankenhäuser im Land Brandenburg geltend machen, können direkt bei der Landesärztekammer Brandenburg einen Antrag auf Einleitung eines Gutachtenverfahrens stellen.
Das Gutachtenverfahren der Landesärztekammer Brandenburg wird elektronisch auf einem hierfür von der Landesärztekammer Brandenburg betriebenen Internetportal durchgeführt. Auf dem Portal können Antragsteller und Antragstellerin nach ihrer Registrierung ihren Antrag elektronisch stellen, Dokumente hochladen und elektronisch mit der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen kommunizieren.
Das Internetportal zur Stellung eines Antrages zur Einleitung eines Gutachtenverfahrens bei der Landesärztekammer Brandenburg finden Sie unter der folgenden Internetadresse:
https://gutachterstelle.laekb.de/app
Langfristiges Ziel der Gutachterstelle ist es, das Gutachtenverfahren digital zu führen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt die Antragstellung und auch die Übersendung von Dokumenten, Behandlungsunterlagen etc. datenschutzkonform über das Portal möglich ist.
Aufgabe der Gutachterstelle
Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen hat die Aufgabe, durch eine zeitnahe, unabhängige und neutrale Begutachtung zu klären, ob eine fehlerhafte ärztliche Behandlung zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Das Verfahren erfolgt schriftlich. Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage der ärztlichen Dokumentation.
Voraussetzung für die Durchführung dieses Verfahrens ist eine Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten. Verfahrensbeteiligte sind der Patient/die Patientin (Antragsteller/in), der beschuldigte Arzt / die beschuldigte Ärztin bzw. das Krankenhaus (Antragsgegner/in) sowie die zuständige(n) Berufshaftpflichtversicherung(en) des Antragsgegners. Die Gutachterstelle holt die entsprechenden Zustimmungen ein.
Das Gutachtenverfahren ist für den Antragsteller/in kostenfrei. Es sind lediglich dessen Auslagen (z. B. Rechtsanwalts-, Porto-, Kopier-, Fahrtkosten usw.) zu tragen.
Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen holt nach Eingang aller notwendigen Zustimmungen und Behandlungsunterlagen in der Regel ein externes Gutachten ein. Vor Beauftragung eines Gutachters erhalten alle Verfahrensbeteiligte den Gutachtenauftrag mit der Möglichkeit der Stellungnahme.
Das externe Gutachten erhalten die Verfahrensbeteiligten – ebenfalls mit der Möglichkeit der Stellungnahme – bevor die Gutachterstelle einen abschließenden Bescheid erlässt. In dem abschließenden Bescheid wird festgestellt, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt und ob ggf. ein Gesundheitsschaden hierdurch verursacht wurde. Zur Höhe von Schmerzensgeld oder Schadensersatz wird nicht Stellung genommen. Mit dem abschließenden Bescheid ist das Gutachtenverfahren abgeschlossen.
Es wird kein Gutachtenverfahren durchgeführt:
- solange ein Zivilprozess wegen des zur Begutachtung gestellten Sachverhaltes anhängig ist und nicht gemäß §§ 251, 278 der Zivilprozessordnung ruht,
- wenn ein Zivilgericht bereits rechtskräftig über den zur Begutachtung gestellten Sachverhalt entschieden hat oder wenn der Streitgegenstand durch gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich erledigt wurde,
- solange ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder ein strafgerichtliches Verfahren wegen derselben Tatsachen anhängig ist,
- wenn der behauptete Behandlungsfehler bei Antragstellung länger als fünf Jahre zurückliegt
- wenn der beschuldigte Arzt / die beschuldigte Ärztin nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesärztekammer Brandenburg tätig ist bzw. dass Krankenhaus sich nicht dort befindet.
Anträge, die ausnahmsweise nicht über das Portal gestellt werden können, bitten wir an die nachfolgende Adresse zu richten.
Kontakt:
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
Landesärztekammer Brandenburg
Dreifertstraße 12
03044 Cottbus
E-Mail: gutachterstelle@laekb.de
Sachverständigenrat bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der LÄK Brandenburg
In den Sachverständigenrat der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der LÄK Brandenburg werden folgende Ärztinnen und Ärzte für die 9. Wahlperiode berufen:
- Dr. med. Stephan Richter (Allgemeinmedizin)
- Dr. med. Thilo Hennecke (Orthopädie und Unfallchirurgie)
- Prof. Dr. med. Anja Liekfeld (Augenheilkunde)
- Prof. Dr. med. Michael Kiehl (Innere Medizin)
- Dr. med. Rüdiger Müller (Frauenheilkunde)
- Prof. Dr. med. Frank Marusch (Allgemein- und Visceralchirurgie)
- Dr. med. Carsten Schoof (Neurochirurgie)
- Dr. med. Matthias Kretzschmar (Kardiologie)
- Prof. Dr. med. Thomas Enzmann (Urologie)