Verglichen mit den bislang diskutierten Entwürfen zeige sich nun eine gewisse Kurskorrektur vor allem auch in Richtung der Flächendeckung in ländlichen Gebieten und der Respektierung der Länder-Planungshoheit, auf der sich nachhaltige Konzepte aufbauen lassen, so der Vorstand.
Auch die Entscheidung, in die Gesetzentwurf-Arbeitsgruppe neben Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen das Ost-Flächenland Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, stelle einen richtigen Schritt dar. Die Voraussetzungen in der Krankenhausstruktur in Ostdeutschland seien deutlich andere, z. B. ist die Zahl der Kliniken im Osten schon jetzt deutlich geringer als die in den westlichen Bundesländern.
Mit der grundsätzlichen Einigung sei zwar ein Anfang gemacht, der Teufel stecke aber weiterhin im Detail. Dies gelte insbesondere auch für die Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung, wo noch Vieles unklar sei. Der Vorstand begrüßte die jetzt vorgesehene Einbindung der Bundesärztekammer in die Entwicklung künftiger Konzepte. Die Landesärztekammer Brandenburg habe immer wieder betont, dass eine nachhaltige Krankenhausreform nur gemeinsam mit der Ärzteschaft realisiert werden könne. Man hoffe, dass die Stimme der Ärzteschaft mit ihrer Kompetenz aus der täglichen Praxis der Patientenversorgung auch tatsächlich gehört werde.