„Anders als im Namen des Gesetzes zu lesen ist, wird dadurch kaum mehr Transparenz für die Patienten erreicht“, erklärte der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB). Geschaffen werde dagegen ein hoher zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Zudem bestehe nach wie vor die Gefahr eines Eingriffs in die Länderhoheit im Krankenhausbereich.
Besonders wichtig ist Schulz, dass die Mittel zur finanziellen Unterstützung der Kliniken auch nach dem nun vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Text nicht zu spät kommen dürfen. „Gerade in Brandenburg sind vor allem im ländlichen Bereich zahlreiche Krankenhäuser unterfinanziert, so Schulz. Wenn es nicht zu Schließungen kommen solle, müsste die Politik zeitnah handeln. Dies habe ein Beschluss des Kreistages Ostprignitz-Ruppin gezeigt. Nach monatelangen Diskussionen darüber, ob die Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums aufgrund dramatischer finanzieller Engpässe geschlossen werden müssen, stellten die Regionalpolitiker dem Universitätsklinikum am 21. Februar drei Millionen Euro Zuschüsse zur Verfügung. Zudem soll dem Klinikum ein Kredit von zehn Millionen Euro gewährt werden. Damit wurde der Bestand der beiden Abteilungen gesichert und eine Unterversorgung der Bevölkerung vermieden. Einen solchen Kraftakt kann Minister Lauterbach aber kaum von vielen lokalen oder regionalen Beschlussgremien erwarten“, erklärte Schulz.
Zudem appellierte der LÄKB-Präsident an die Politik, die Kompetenz der Ärzteschaft in die Umsetzung des Gesetzes einzubinden. So könnte das künftige Zusammenwirken von ambulanter und stationärer Versorgung möglichst sachgerecht und ohne Friktionen geplant werden. Für Brandenburg stehe die LÄKB zur Mitwirkung bereit.