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Krankenhausreform muss in den Vermittlungsausschuss

Die Landesärztekammer Brandenburg fordert die geschäftsführende Landesregierung auf, den Entwurf zur Krankenhausreform (KHVVG) bei der Bundesratssitzung am 22. November 2024 an den Vermittlungsausschuss zu überweisen, um dort wichtige Nachbesserungen anzuregen.

„Jetzt ist der Moment, an dem es möglich ist, ein an vielen Stellen unzureichendes Gesetz nachzubessern und in die richtige Richtung zu lenken, um die Patientenversorgung in Deutschland und vor allem in Flächenländern wie Brandenburg zu sichern und zu verbessern“, sagt LÄKB-Präsident Frank-Ullrich Schulz. Eine Reform der Krankenhäuser sei dringend notwendig, diese dürfe aber nicht zu Lasten einer ausreichenden stationären Versorgung in der Fläche und damit der Patientinnen und Patienten gehen. Das klaglose Akzeptieren von realitätsfernen Anforderungen in den einzelnen Leistungsgruppen führt nicht zu besserer, sondern unter Umständen gar keiner Versorgung vor Ort, weil die Leistungen durch die Krankenkassen nicht mehr finanziert würden.

Außerdem kommt die Vorhaltefinanzierung, so wie sie jetzt geplant ist, viel zu spät und ist in ihrer Wirkungsweise nicht richtig justiert. Sie wird deshalb vielen Krankenhäusern in Brandenburg nicht helfen, um eine Insolvenz abzuwenden. Wichtig wäre jetzt eine Sicherung unverzichtbarer Strukturen vor Ort durch eine zügige Übergangsfinanzierung und anschließend angemessene Grundfinanzierung der Betriebskosten, sobald die Reform greift.

Ziel einer Krankenhausreform muss sein, nicht nur Ballungsräume, sondern gerade auch die Flächenländer gezielt in den Blick zu nehmen, um nicht einen Großteil der Bevölkerung in den Flächenländern von einer angemessenen stationären Versorgung abzuhängen.

Die am Wochenende bekannt gewordene Absicht der künftigen Landesregierung, alle Standorte zu erhalten, wird unter den oben geschilderten Umständen ohne wesentliche Verbesserungen der Reform nicht umsetzbar sein.

Pressekontakt

Kirsten Ohlwein
Öffentlichkeitsarbeit