Wie sich bei der ersten Beratung im Bundesrat am vergangenen Freitag herauskristallisierte wurde nach 13 Bund-Länder-Treffen keine einzige der durchaus berechtigten Forderungen der Länder in den Gesetzentwurf mit aufgenommen. Diese Forderungen betreffen z. B. die notwendige Sicherstellung der Flächenversorgung, ohne die eine regionale und wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung der Menschen nicht mehr gewährleistet wäre.
„Es kann doch nicht sein, dass Herr Lauterbach dermaßen an den Realitäten vorbeigeplant und die Verunsicherung in den Krankenhäusern immer weiter wächst“ sagte Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg. „Niemand zweifelt an der Notwendigkeit einer Krankenhausreform – aber diese wird nur gelingen, wenn Bund und Länder zusammenarbeiten und der Bundesgesundheitsminister mit Vernunft an eine gemeinsame Planung geht“, ergänzt Dr. Steffen König, Vizepräsident der Landesärztekammer Brandenburg.