Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg können nun in weiterem Umfang Fernbehandlung einsetzen, etwa im Rahmen sogenannter Videosprechstunden.
War bisher im Rahmen eines Behandlungsfalls mindestens ein Praxisbesuch erforderlich, kann nun in medizinisch geeigneten Fällen darauf verzichtet werden. Allerdings haben Ärztinnen und Ärzte in jedem Einzelfall einer Behandlung und bei jedem Behandlungsschritt unter besonderer Sorgfalt zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Fernbehandlung ärztlich vertretbar ist. Videosprechstunden und sonstige Fernbehandlungen sind weiterhin immer an eine herkömmliche Arztpraxis gebunden, in der Patienten auch unmittelbar behandelt werden können.