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Kammerversammlung passt Regelung zur Fernbehandlung an

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat am Samstag, 16. März 2024, durch ihre Mitglieder einer Anpassung der Regelung zur Fernbehandlung an die Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer zugestimmt.

Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg können nun in weiterem Umfang Fernbehandlung einsetzen, etwa im Rahmen sogenannter Videosprechstunden.

War bisher im Rahmen eines Behandlungsfalls mindestens ein Praxisbesuch erforderlich, kann nun in medizinisch geeigneten Fällen darauf verzichtet werden. Allerdings haben Ärztinnen und Ärzte in jedem Einzelfall einer Behandlung und bei jedem Behandlungsschritt unter besonderer Sorgfalt zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Fernbehandlung ärztlich vertretbar ist. Videosprechstunden und sonstige Fernbehandlungen sind weiterhin immer an eine herkömmliche Arztpraxis gebunden, in der Patienten auch unmittelbar behandelt werden können.

Pressekontakt

Kirsten Ohlwein
Öffentlichkeitsarbeit