Die Gesundheitsversorgung sei Bestandteil der Daseinsvorsorge des Staates, finanzielle Rahmenbedingungen, die die Existenz von Praxen sichern, seien unabdingbar. Dazu gehöre neben der Entbudgetierung der Leistungen aller ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten auch eine Modernisierung der Finanzsysteme und eine funktionierende, für Praxen kostenneutrale Digitalisierung.
Darüber hinaus rufen die Mitglieder der Kammerversammlung die Bundespolitik dazu auf, ihren gesetzlich verankerten Verpflichtungen im stationären Bereich nachzukommen und für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen, die dringend benötigt werde, da Insolvenzen abgewendet werden müssten und viele Kliniken Defizite in Millionenhöhe machten. Vor allem im ländlichen Raum drohten durch Klinikschließungen weite Wege zur stationären Versorgung und lange Wartezeiten in den noch verbliebenen Häusern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch in diesem Jahr im Rahmen einer Zwischenfinanzierung ein Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser aufzulegen.