Sogenannte Private-Equity-Firmen kaufen einzelne Praxen auf, bündeln diese und bauen sie zu größeren Einheiten aus, um sie anschließend mit größtmöglichem Gewinn zu betreiben. Dadurch besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten nicht die bestmögliche, sondern die am besten vergütete oder gar eine überflüssige Behandlung erhalten. Darüber hinaus geht dies tendenziell zu Lasten der bereits unter Druck stehenden ambulanten Versorgung in ländlichen Gegenden.
Die ambulante Versorgung gerade in einem Flächenland wie Brandenburg lebt jedoch von inhabergeführten Praxen außerhalb von Ballungsräumen. „Im Mittelpunkt sollte die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten stehen und nicht Profitinteressen“, mahnt LÄKB-Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz. Diese Entwicklung müsse im Sinne der Patientinnen und Patienten verhindert werden.
Die Bundespolitik wird aufgefordert, entsprechende Regelungen zur Beschränkung des Gründer- bzw. Gesellschafterkreises von MVZ zu schaffen. Die Bundesärztekammer hat dem Bundesgesundheitsminister dazu bereits vor über einem Jahr konkrete Formulierungsvorschläge zugeleitet. Eine von den Ländern Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz gestartete Bundesratsinitiative mit dem gleichen Anliegen ist bislang ebenfalls ergebnislos geblieben. Es ist dringend an der Zeit, dass die Politik die notwendigen Schritte einleitet. Effektive und durchdachte Vorschläge liegen auf dem Tisch!