Corinna Borch
ÄSQR

Mit Datum vom 09.01.2023, wurde der Erlass vom MSGIV (Erlass-S-2020-4-Corona-Vorgehen bei Fristüberschreitungen vom 20. März 2020) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Eine Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz, deren Gültigkeit zwischen dem 01.03.2020 und 09.01.2023 abgelaufen ist, sollte umgehend aktualisiert werden. Nach Rücksprache mit der zuständigen Landesbehörde wurde festgelegt, das Datum dieser Aktualisierung als Grundlage für die Festlegung des Zeitraumes zukünftiger Aktualisierungen zugrunde zu legen.
 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Borch vom Referat ÄSQR.
Telefon: 0355/78010-223
E-Mail: fk-strahlenschutz@laekb.de 

Kursangebote der Landesärztekammer Brandenburg finden Sie hier veröffentlicht.