Zunehmend werden Fragen zur Bestimmung der Uterusdosis bei vermuteter oder festgestellter Schwangerschaft an die ÄSQR herangetragen. Dabei konnten wir feststellen, dass die notwendigen Daten zur Ermittlung der Strahlenexposition nicht immer vollständig zur Verfügung standen. Der § 28 Abs. 2 der RöV vom 8.1.1987 wendet sich mit folgender Forderung an den Strahlenschutzverantwortlichen: „Über jede Anwendung von Röntgenstrahlen sind Aufzeichnungen anzufertigen. Aus ihnen müssen der Zeitpunkt, die Art der Anwendung, die untersuchte oder behandelte Körperregion sowie die Angaben hervorgehen, die zur Ermittlung der Körperdosen erforderlich sind.“ Dies gilt für alle Arten der Anwendung ionisierender Strahlung.
Man muss variable Daten, Personen- und Standarddaten aufzeichnen. Bezogen auf Patientinnen ergeben sich daraus:
Persönliche Daten, die vor der Untersuchung/Behandlung der Patientin aufzuzeichnen sind wie
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- die Regelanamnese
Standarddaten, zu denen die Filterung, die Spannungsform des Generators, der Rasterfaktor und weitere vom Betreiber bei der Untersuchung nicht zu beeinflussende Faktoren der Einrichtung gehören, sind im Prüfprotokoll der Abnahmeprüfung zu finden. Weitere Daten, die zu den Standarddaten gehören sind dosimetrische, wie zum Beispiel die Nenndosis des Film-Foliensystems KN oder die Bildempfängerdosis KB. Auf Grund dieser Aufzeichnungen ist die im § 16 Abs.4 geforderte Aufbewahrungsfrist der Abnahmeprüfungsprotokolle von 10 Jahren nicht ganz nachvollziehbar, eine längere Aufbewahrung erscheint notwendig.
Variable Daten zur Röntgenuntersuchung/-behandlung sind von der Patientin und der zu untersuchenden Region abhängig. Zu ihnen gehören für die Röntgenaufnahmen:
- Anzahl und Format der Aufnahmen
- Fokus-Film-Abstand
- die Strahlenqualität (kV)
- die Strahlungsmenge (mAs)
- Durchstrahlungsdicke (bei Abweichung vom „Normalpatienten”)
- eventuell Dosis-Flächen-Produkt ; für Röntgendurchleuchtungen:
- Durchleuchtungszeit
- mittlere Feldgröße
- eventuell Dosis-Flächen-Produkt.
Für die CT- Untersuchungen sind auf Grund der besonderen Aufnahmebedingungen weitere variable Daten notwendig, zum Beispiel die Schichtdicke, Anzahl der Schichten u.s.w. Hier besteht jedoch der Vorteil, dass auf Grund der besonderen Bildgebung diese auf der Bilddokumentation mit verzeichnet werden können. Sollten Berechnungen zur Ermittlung der Strahlenexposition notwendig sein, ist die ÄSQR in der Lage, Hinweise über benötigte Angaben zu geben und auch eine Dosisabschätzung vorzunehmen.
Doz. Dr. med. habil. C.-P. Muth
Vorsitzender der ÄSQR