Seit dem Erscheinen einiger Artikel in verschiedenen Berliner Tageszeitungen (s. a. BÄB 11/2001) wurde ein Thema intensiv diskutiert: „Wo ist ein Filter in der pädiatrischen Röntgendiagnostik einzusetzen und wo sollte/könnte man auf ihn verzichten?”

Besonders unglücklich war der Ausgang der Diskussion in einigen Praxen, in denen man aus den Artikeln entnahm, dass der Einsatz des Pädiatriefilters bei allen Indikationsstellungen notwendig sei. Im Ergebnis wurden Röntgenaufnahmen vom peripheren Skelett mit Filter gefertigt und die Aufnahmen schließlich wegen der schlechten Bildqualität ohne Filter wiederholt. Es sollen deshalb einige Hinweise zum Einsatz des Filters in der Pädiatrie erfolgen.

Filter werden in der Röntgendiagnostik eingesetzt, um die Röntgenstrahlung aufzuhärten, um die Strahlenqualität zu erhöhen. Ziel ist es, den bildunwirksamen Anteil der Röntgenstrahlung herauszufiltern, da dieser vom Körper des Patienten absorbiert wird und somit eine unnötige Strahlenexposition bedeutet.

Vom Gesetzgeber wird eine Mindestfilterung von 2,5 mm Al vorgeschrieben, die recht effektiv das niederenergetische Röntgenspektrum herausfiltert.

Um den Strahlenschutz bei den im Vergleich zu den Erwachsenen strahlensensibleren Kindern zu erhöhen fordern auf Grund der besonderen Indikationsstellungen für Untersuchungen im kindlichen Alter die Leitlinien der Bundesärztekammer eine Zusatzfilterung von 1mm Al + 0,1 bis 0,2mm Cu. Diese Zusatzfilterung bewirkt eine Reduktion der Strahlenbelastung, aber auch eine Verschlechterung der Bildqualität. Die Abbildungen 1 und 2 zeigen den Zusammenhang von Filterung und Verminderung der Bildqualität durch Kontrastminderung sowie den Zusammenhang zwischen Filterung und Verringerung der Strahlenexposition.

2,5 mm Al + 0,2 mm Cu

Abb.1: Verhalten der Oberflächendosis (Ka) in Abhängigkeit von der Objektdicke bei zus. Filterung mit 0,2 mm Cu

2,5 mm Al + 0,2 mm Cu

Abb.2: Verhalten des Kontrastes (C) in Abhängigkeit von der Objektdicke bei zus. Filterung mit 0,2 mm Cu

Deutlich ist zu erkennen, dass der Kontrast mit dem Abnehmen des Objektquerschnittes erheblich schlechter wird. Die aufgehärtete Strahlung passiert in diesen Fällen das Objekt nahezu unbeeinflusst. Im Ergebnis zeigen sich graue, undifferenzierbare Röntgenaufnahmen, die bei einigen Indikationsstellungen nicht mehr diagnoserelevant sind. Bei Aufnahmen im Bereich des peripheren Skelettes zur Beurteilung der Knochenstruktur führte diese Kontrastminderung dazu, dass beispielsweise eine Grünholzfraktur nicht mehr dargestellt werden konnte. In den häufigsten Fällen kann jedoch auf Grund der Indikationsstellung der Verlust an Bildqualität im Interesse der Senkung der Strahlenbelastung in Kauf genommen werden.

Der Grundsatz lautet, die Bildqualität so gut wie nötig und nicht so gut wie technisch möglich zu gestalten. Nach Möglichkeit ist die Zusatzfilterung einzusetzen, obwohl die Einsparung an Strahlenexposition deutlich geringer ausfällt als allgemein angenommen wird, wie Abb. 1 zeigt. Ein noch besserer Strahlenschutz (Faktor 0,5 x Dosis), ist mit dem grundsätzlichen Einsatz eines 400. Film-Folien-Systemes zu erreichen. Das Auflösungsvermögen des 400. Film-Folien-Systemes wurde im Laufe der Zeit stark verbessert, gleichzeitig wurde das in früheren Jahren noch relevante Folienrauschen minimiert.

Die derzeit angebotenen 400. Film-Folien-Systeme sind dadurch in der Lage, das gesamte Spektrum der Röntgendiagnostik abzudecken. Mehrere radiologische Einrichtungen im Land Brandenburg praktizieren dies schon seit geraumer Zeit.

Resümee:
Unabhängig von der Indikationsstellung sollte ein 400. FFS eingesetzt werden, ohne dass dadurch die Diagnoserelevanz beeinflusst wird. Zusatzfilter sind in der Pädiatrie für Aufnahmen im Bereich des Körperstammes einzusetzen. Der Kontrastverlust in diesem Bereich ist nicht dramatisch und behindert auch nicht die Diagnosestellung. Für Aufnahmen des peripheren kindlichen Skelettes kann indikationsabhängig auf den Einsatz des Filters verzichtet werden, da bei Darstellung der Knochenstruktur der Kontrastverlust bedeutsam sein kann.

Doz. Dr. med. habil. C.-P. Muth
Vorsitzender der ÄSQR

Dipl.-Ing. (FH) Carsten Richter
Referatsleiter ÄSQR
Fax: 0355 780 10 221