Fachkunde Strahlenschutz
Mit Datum vom 09.01.2023, wurde der Erlass vom MSGIV (Erlass-S-2020-4 – Corona-Vorgehen bei Fristüberschreitungen vom 20. März 2020) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Eine Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz, die ab dem 01.03.2020 abgelaufen sind, sollten ohne schuldhafte Verzögerung aktualisiert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Aktualisierung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz mit dem Ausstellungsdatum bzw. dem Aktualisierungsdatum, das auf der entsprechenden Bescheinigung angegeben wurde, beginnt.
Beispiel: War eine Fachkunde im Strahlenschutz bis zum 31.03.2020 gültig und wurde am 18.11.2022 aktualisiert, muss die nächste Aktualisierung bis zum 31.03.2025 erfolgen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gutsche vom Referat ÄSQR.
Telefon: 0355/78010-223
E-Mail: fk-strahlenschutz@laekb
Kursangebote der Landesärztekammer Brandenburg finden Sie hier veröffentlicht.