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Information

Beantragung der Weiterbildungsbefugnisse nach neuer Weiterbildungsordnung

Die neue Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer Brandenburg ist am 29.07.2020 in Kraft getreten.

Die ärztliche Weiterbildung setzt für die Anerkennung auch zukünftig u. a. die Anleitung durch einen von der Landesärztekammer Brandenburg zur Weiterbildung befugten Arzt voraus. Im Zuge dessen sind die bestehenden Weiterbildungsbefugnisse, die vor dem 29.07.2020 erteilt wurden, im Rahmen der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung neu zu erteilen.

Für die Neuerteilung bedarf es einer entsprechenden Antragstellung durch die betroffenen Ärztinnen und Ärzte an das Referat Weiterbildung der Landesärztekammer Brandenburg.

Die vor dem 29.07.2020 erteilten und beschiedenen Weiterbildungsbefugnisse behalten längstens bis zum 30.06.2023 ihre Gültigkeit.

Wir machen hiermit darauf aufmerksam, dass es – soweit Sie auch zukünftig weiterbilden möchten – der Antragstellung auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis nach der Weiterbildungsordnung 2020 bedarf.

Für Rückfragen steht Ihnen das Referat Weiterbildung der Landesärztekammer Brandenburg gerne zur Verfügung.

Ass. jur. K. Metzner LL.M.
Leiterin Referat Ärztliche Weiterbildung