Ausbildung MFA
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde im Sommer 2020 eine Möglichkeit geschaffen, Ausbildungsbetriebe, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten sind, in ihren Ausbildungsaktivitäten zu unterstützen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen könnten auch Arztpraxen, die Medizinische Fachangestellte ausbilden wollen, profitieren.
Mit der 2. Änderung der Förderrichtlinie wurden die bisherigen Bestimmungen erneut erweitert und insbesondere bei Berufsausbildungen, die ab 1. Juni 2021 beginnen, die Förderprämien erhöht.
Nach wie vor gilt, dass ein Ausbildungsbetrieb u.a. in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sein muss, um gefördert werden zu können.
Für eine ab dem 1. Juni 2021 beginnende Berufsausbildung gilt ein Betrieb als erheblich betroffen, wenn
Das Programm umfasst verschiedene Förderbereiche, u.a. die sogenannten Ausbildungsprämien. Die „Ausbildungsprämie“, welche auf den Erhalt des bisherigen Ausbildungsniveaus eines Betriebes zielt, beträgt einmalig 4.000,00 EUR.
Die „Ausbildungsprämie plus“ beträgt einmalig 6.000,00 EUR und soll Betriebe erreichen, die ihr Ausbildungsniveaus erhöhen.
Ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Die Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen und Antragsformulare finden Sie unter
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.
Ausführliche Beratungen erfolgen beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, gebührenfrei erreichbar unter
Telefon: 0800 4 555520.
Kathrin Kießling
Referatsleiterin Ausbildung MFA