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Berichtsheft

Richtlinie 2015

Der Berufsbildungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. November 2018 nachfolgende Richtlinie beschlossen.

Teil A - Ausbildungsrahmenplan

Teil A - Ausbildungsrahmenplan mit Erledigungsvermerk

Die im Ausbildungsrahmenplan enthaltenen Inhalte sind durch die Ausbildungs- oder Hospitationsstätte zu vermitteln, wobei die grau hinterlegten Themen bis zur Zwischenprüfung vermittelt bzw. erlernt sein müssen. Ausbilder/in und Auszubildende/Umschüler bestätigen die Vermittlung der Inhalte mit Datum und Unterschrift.

Teil B - Wochenberichte

Sie können die Wochen- und Fachberichte in Teil B und C handschriftlich oder elektronisch führen.

  • Bei handschriftlicher Führung verwenden Sie bitte die im Ausbildungsnachweis enthaltenen Originalseiten und ergänzen diese bei Bedarf mit den nachfolgenden Vorlagen.
  • Bei elektronischer Führung verwenden Sie bitte gleich die nachfolgenden Vorlagen.

Zum Abzeichnen des Ausbildungsnachweises und im Zulassungsverfahren der Zwischen- und Abschlussprüfung drucken Sie bitte den elektronisch geführten Ausbildungsnachweis abschließend aus.

Teil B - Wochenberichte

Kennzeichnen Sie die Wochenberichte nach Ausbildungsjahr, Monat und Woche (s. Beispiel). Dokumentieren Sie knapp und stichpunktartig, welche Tätigkeiten Sie in der Praxis ausgeführt haben bzw. zu welchen Inhalten es Fortbildungen, Vorträge oder Unterweisungen gab. Ergänzen Sie außerdem kurz die Inhalte des Berufsschulunterrichts in den Lernfeldern und im Fach WiSo. Versehen Sie am Ende des Monats die Berichte mit Datum und Unterschrift und legen Sie diese Ihrem Ausbilder zur Kontrolle vor.

Teil C - Fachberichte

Teil C - Fachberichte

Teil C unterteilt sich in 14 Pflicht- und 8 Wahlthemen. Mindestens 4 Wahlthemen müssen Sie bearbeiten. Die Auswahl darüber treffen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbilder. Die Fachberichte müssen durch Sie selbst erstellt werden und einen hohen Praxisbezug haben. Arbeiten Sie knapp, stichpunktartig und unter Beachtung der deutschen Rechtschreibnormen. Verwenden Sie ggf. Abbildungen, Tabellen und Skizzen. Im Ausnahmefall genutzte Quellen sind zwingend zu kennzeichnen. Berichte, die lediglich abgeschrieben, kopiert oder aus dem Internet heruntergeladen wurden, sind unzulässig. Sie gefährden Ihre Prüfungszulassung! Hospitationen oder Fortbildungen sind zu kennzeichnen. Ordnen Sie diese Berichte der entsprechenden Thematik zu.
Die Berichte müssen abschließend von Ihnen und Ihrem Ausbilder unterschrieben werden. Bei Hospitationen sollte der Arzt der Hospitationspraxis unterzeichnen.

Teil C - Fachberichte - Pflichtthemen 1 bis 7

Pflichtthemen bis zur Zwischenprüfung

Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind die Pflichtthemen 1 bis 7 sowie 2 Wahlthemen einzureichen.

Teil C - Pflichtthemen 8 - 14

Pflichtthemen nach der Zwischenprüfung

Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung sind zusätzlich die Pflichtberichte 8 bis 14 sowie 2 weitere Wahlthemen einzureichen.

Teil C - Wahlthemen 1-8

Wahlthemen

Treffen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbilder eine Auswahl von mindestens 4 aus 8 Wahlthemen. Bis zur Zwischenprüfung bearbeiten Sie mindestens 2 der 4 Wahlthemen, die anderen danach.