Systemprüfung fehlgeschlagen!
Diese Website verwendet JavaScript.
In Ihrem Browser ist dies nicht aktiviert.
Oder es kam zu einem Fehler in der Verarbeitung.
In diesem Fall aktualisieren Sie ihren Browser, um die Seite neu zu laden.

Profil des Referates Ausbildung MFA

Die Landesärztekammer ist gem. § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die zuständige Stelle für die Ausbildung und Umschulung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) mit folgenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Beratung und Überwachung der Ausbildung und Umschulung

  • Eignungsüberprüfung der Ausbildungsstätten
    (angemessenes Verhältnis zwischen beschäftigten Fachkräften und Auszubildenden)
  • Beratung der ausbildenden Ärzte zu Ausbildungsproblemen
  • Beratung von Auszubildenden/Umschülern zu Ausbildungsbelangen
  • Einhaltung der Ausbildungsverordnung und der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Ausbildungsberatung vor Ort durch die Ausbildungsberaterinnen:
    • an Oberstufenzentren
      (Gruppen- oder Einzelberatungen der Auszubildenden/Umschülerinnen)
    • Ausbilderberatungen in Zusammenarbeit mit den Oberstufenzentren
    • in Arztpraxen zur Ausbildungsdurchführung
      (Umgang mit der Ausbildungsverordnung, mit gesetzlichen Bestimmungen, Berichtsheftführung)
  • Beratung bei Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden/Umschülerinnen

Kontrolle der Erfüllung von Auflagen und Beseitigung von Mängeln im Ausbildungsprozess

Führung des Berufsausbildungsverzeichnisses

  • Eintragung von Ausbildungsverhältnissen
  • Löschung von Ausbildungsverhältnissen

Prüfungswesen

  • Zulassungsverfahren
  • organisatorische und inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Zwischen- und Abschlussprüfungen

Ehrenamtlich arbeitende Gremien

Berufsbildungsausschuss (BBA) gem. §§ 77-80 BBiG

  • ist in allen Angelegenheiten der Ausbildung zu hören und zu unterrichten
  • besteht aus 18 Mitgliedern/Stellvertretern:
    6 Arbeitgebern
    6 Arbeitnehmern
    6 Lehrern

Der BBA arbeitet zeitweilig mit paritätisch zusammengesetzten Unterausschüssen zu bestimmten Problemstellungen zusammen.

Zentraler Prüfungsausschuss

  • ist verantwortlich für die Festlegung von Prüfungsaufgaben für Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • besteht aus:
    3 Arbeitgebern
    3 Arbeitnehmern
    3 Lehrern und
    Fachberatern

Prüfungsausschüsse

  • sind verantwortlich für die Abnahme von:
    schriftlichen Abschlussprüfungen
    praktischen Abschlussprüfungen
    mündlichen Ergänzungsprüfungen
  • die Prüfungsausschüsse sind zusammengesetzt:
    aus einem Arbeitgeber
    einer Arbeitnehmerin
    einem Lehrer
  • Zur Zeit sind 21 regional tätige Prüfungsausschüsse berufen.