Die Landesärztekammer ist gem. § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die zuständige Stelle für die Ausbildung und Umschulung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) mit folgenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Beratung und Überwachung der Ausbildung und Umschulung
- Eignungsüberprüfung der Ausbildungsstätten
(angemessenes Verhältnis zwischen beschäftigten Fachkräften und Auszubildenden)
- Beratung der ausbildenden Ärzte zu Ausbildungsproblemen
- Beratung von Auszubildenden/Umschülern zu Ausbildungsbelangen
- Einhaltung der Ausbildungsverordnung und der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Ausbildungsberatung vor Ort durch die Ausbildungsberaterinnen:
- an Oberstufenzentren
(Gruppen- oder Einzelberatungen der Auszubildenden/Umschülerinnen)
- Ausbilderberatungen in Zusammenarbeit mit den Oberstufenzentren
- in Arztpraxen zur Ausbildungsdurchführung
(Umgang mit der Ausbildungsverordnung, mit gesetzlichen Bestimmungen, Berichtsheftführung)
- Beratung bei Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden/Umschülerinnen
Kontrolle der Erfüllung von Auflagen und Beseitigung von Mängeln im Ausbildungsprozess
Führung des Berufsausbildungsverzeichnisses
- Eintragung von Ausbildungsverhältnissen
- Löschung von Ausbildungsverhältnissen
Prüfungswesen
- Zulassungsverfahren
- organisatorische und inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Zwischen- und Abschlussprüfungen
Ehrenamtlich arbeitende Gremien
Berufsbildungsausschuss (BBA) gem. §§ 77-80 BBiG
- ist in allen Angelegenheiten der Ausbildung zu hören und zu unterrichten
- besteht aus 18 Mitgliedern/Stellvertretern:
6 Arbeitgebern
6 Arbeitnehmern
6 Lehrern
Der BBA arbeitet zeitweilig mit paritätisch zusammengesetzten Unterausschüssen zu bestimmten Problemstellungen zusammen.
Zentraler Prüfungsausschuss
- ist verantwortlich für die Festlegung von Prüfungsaufgaben für Zwischen- und Abschlussprüfungen
- besteht aus:
3 Arbeitgebern
3 Arbeitnehmern
3 Lehrern und
Fachberatern
Prüfungsausschüsse
- sind verantwortlich für die Abnahme von:
schriftlichen Abschlussprüfungen
praktischen Abschlussprüfungen
mündlichen Ergänzungsprüfungen
- die Prüfungsausschüsse sind zusammengesetzt:
aus einem Arbeitgeber
einer Arbeitnehmerin
einem Lehrer
- Zur Zeit sind 21 regional tätige Prüfungsausschüsse berufen.