In der 9. Legislaturperiode der Kammerversammlung sind 80 Delegierte im Land Brandenburg tätig. Sie wurden für die Zeit von 2021 bis 2026 von 37,9 % aller Kammerangehörigen gewählt. 24 (30,0 %) der Delegierten sind erstmals in der Kammerversammlung vertreten. In der Kammerversammlung sind 55 (68,75 %) männliche und 25 (31,25 %) weibliche Delegierte vertreten. Der Altersdurchschnitt aller Kammerdelegierten beträgt 56 Jahre.

Nach Tätigkeiten setzen sich die 80 Delegierten der 9. Legislaturperiode wie folgt zusammen:

  • in einer Niederlassung tätig: 47 Delegierte
  • im Krankenhaus tätig: 23 Delegierte
    • bei Behörden tätig: 2 Delegierte
    • sonstig Tätige: 3 Delegierte
    • ohne Tätigkeit: 5 Delegierte

Die Kammerversammlung ist nach § 21 Heilberufsgesetz zuständig für die Beschlussfassung über:

  • Hauptsatzung,
  • Wahlordnung,
  • Geschäftsordnung,
  • Berufsordnung,
  • Bereitschaftsdienstordnung,
  • Weiterbildungsordnung,
  • Haushalts- und Kassenordnung,
  • Satzung zur Festlegung des Haushaltplanes,
  • Beitragsordnung,
  • Gebührenordnung,
  • Satzung zur Errichtung von Ethikkommissionen,
  • Satzung zur Errichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen nach § 7 Abs. 2,
  • Fortbildungsordnung,
  • Einrichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen,
  • Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
  • Entsendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften ,
  • sonst durch die Hauptsatzung oder andere Satzung ihr zugewiesene Aufgaben,
  • die sonstigen Satzungen.

Delegierte der Kammerversammlung (PDF, 47.85 kB)

Nächste Kammerversammlung

16. März 2024
14. September 2024
23. November 2024