Organisationsschema, Vorstand und Geschäftsführung, Kammerversammlung, Vorstand der Akademie für ärztliche Fortbildung, Ausschüsse, Gremien/Kommissionen, Arbeitsgruppen, Prüfungsausschüsse Ärzte, Einrichtungen der Ärztekammer
Die Landesärztekammer
Die Landesärztekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ihr sind Aufgaben vom Landesgesetzgeber übertragen, die Ärzte im Rahmen der Selbstverwaltung erfüllen und mit Eingriffsrechten gegenüber den einzelnen Pflichtmitgliedern verbunden sind, nimmt unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit die berufsrechtlichen Belange der Gesamtheit der Kammerangehörigen wahr, wirkt auf ein gedeihliches Verhältnis der Mitglieder untereinander und zu Dritten.
Sie ist zuständig für:
- Erlass der Berufsordnung und deren Überwachung
- Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
- Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung (Erlass der Weiterbildungsordnung und Prüfungsabnahmen)
- Erteilung von Fachkundenachweisen
- Beurteilung ethischer und rechtlicher Gesichtspunkte anzuzeigender Forschungsvorhaben am Menschen
- Gewährleistung des ambulanten Notfalldienstes in sprechstundenfreien Zeiten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung
- Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ärzten und mit Patienten
- Begutachtung von ärztlichen Privatliquiditäten
- die Beantragung berufsgerichtlicher Verfahren bei den staatlichen Berufsgerichten für die Heilberufe
- Abgabe von Fachgutachten auf Verlangen von zuständigen Behörden und Benennung von Sachverständigen für Gerichte
- Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten
- Melde- und Beitragswesen für die Kammermitglieder
- Errichtung des berufsständischen Versorgungswerkes
Allgemeine Struktur der ärztlichen Berufsvertretung der Landesärztekammer Brandenburg

Verwaltungsstruktur der Landesärztekammer Brandenburg
