Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 20.07.2020 ist am 29.07.2020 in Kraft getreten.
Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 20.07.2020 ist am 29.07.2020 in Kraft getreten.
Alle Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen sind nach den neuen strukturellen Vorgaben einer kompetenzbasierten Weiterbildung ausgestaltet worden. Die für eine Weiterbildungsqualifikation erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden geordnet nach:
- kognitiven und Methodenkompetenzen (Kenntnisse) – das muss der entsprechende Facharzt „wissen“
- Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten) – das muss der entsprechende Facharzt „können“
können berufsbegleitend erworben werden
Im Abschnitt C wurden 13 Zusatzweiterbildungen neu eingeführt:
Ziel der neuen Weiterbildungsordnung ist eine kompetenzbasierte Weiterbildung, die sich künftig mehr am Nachweis von Kompetenzen als an der Erfüllung von Zeiten orientiert. Die Kernfrage soll nicht mehr lauten, wie oft und in welcher Zeit Weiterbildungsinhalte erbracht wurden, sondern wie und in welcher Form Kenntnisse (Kognitive und Methodenkompetenz), Erfahrungen und Fertigkeiten (Handlungskompetenz) erworben wurden. Die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sind künftig von der Weiterbilderin/vom Weiterbilder in vier Kategorien zu bescheinigen: Inhalte, die die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung beschreiben kann; Inhalte, die sie/er systematisch einordnen und erklären kann sowie Fertigkeiten, die die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung unter Supervision und solche, die sie/er selbstverantwortlich durchführen kann.
Für alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die ihre Weiterbildung ab dem 29.07.2020 begonnen haben, gilt die neue WBO zwingend. Für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die vor dem 29.07.2020 begonnen haben, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen bisheriger und neuer WBO ► siehe Übergangsbestimmungen.
Erworbene Bezeichnungen, die nicht mehr Gegenstand der neuen WBO sind, dürfen weitergeführt werden; erworbene Qualifikationsnachweise bleiben gültig.
Nein, Weiterbildung ist Ländersache. Grundlage der Weiterbildung ist die vom Ärztetag, dem höchsten Gremium der Ärzteschaft, beschlossene (Muster-)WBO. Sie ist eine Empfehlung für alle Bundesländer. Jede Ärztekammer entscheidet über die Umsetzung der (Muster-)WBO. Diese wird u. a. durch die verschiedenen Heilberufsgesetze der Länder beeinflusst.
Vor einem Wechsel des Ärztekammerbereiches sollten Sie sich über die im anderen Kammerbereich geltende Weiterbildungsordnung informieren, um frühzeitig Unterschiede festzustellen. Bei einer Prüfungsanmeldung gilt die WBO des Landes, in dem man Mitglied der Ärztekammer ist.
Das elektronische Logbuch (eLogbuch) ersetzt das Papierlogbuch. Es wurde von der Bundesärztekammer herausgegeben und dient der kontinuierlichen Dokumentation der absolvierten Weiterbildungsinhalte durch die Weiterzubildende/den Weiterzubildenden sowie der Bestätigung des erreichten Weiterbildungsstandes durch die befugte Ärztin/den befugten Arzt.
Stichtag für den Kammerbereich Brandenburg ist der 29.07.2020. Wenn eine Weiterbildung nach dem 29.07.2020 begonnen wurde, muss die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung verpflichtend ihre/seine Leistungen im eLogbuch dokumentieren.
Ausführliche Informationen zur Arbeit mit dem eLogbuch finden Sie auf unserer Internetseite https://laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/elogbuch/.
Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung loggt sich mit den Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) im Mitgliederportal der Landesärztekammer Brandenburg ein und legt sich über den Menüpunkt Weiterbildung/eLogbuch das gewünschte eLogbuch für ihre/seine Fachrichtung an. In den Rubriken „Kognitive und Methodenkompetenz“ bzw. „Handlungskompetenz“ können danach die absolvierten eigenen Leistungen dokumentiert werden. Anschließend kann das eLogbuch an die Weiterbilderin/den Weiterbilder freigegeben werden. Für die Freigabe des Logbuches wird der Benutzername der Weiterbilderin/des Weiterbilders benötigt, die sie/er für die Arbeit mit dem eLogbuch hinterlegt hat.
Ausführliche Informationen zur Arbeit mit dem eLogbuch finden Sie auf unserer Internetseite https://laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/elogbuch/
Die Aufgabe der/des Weiterbilderin/Weiterbilders ist es, den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Rubriken „Kognitive und Methodenkompetenz“ bzw. „Handlungskompetenz“ sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen zu bestätigen. Die Weiterbilderin/der Weiterbilder loggt sich dazu mit den eigenen Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) im Mitgliederportal der Landesärztekammer Brandenburg ein. Anschließend können die freigegebenen Logbücher der Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung eingesehen und die entsprechenden Eintragungen vorgenommen werden.
Ausführliche Informationen zur Arbeit mit dem eLogbuch finden Sie auf unserer Internetseite https://laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/elogbuch/.
Eine bereits begonnene Weiterbildung kann nach den bisher geltenden Bestimmungen der WBO 2005 innerhalb einer Frist von
abgeschlossen und die Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung kann auch in die neue WBO 2020 wechseln. Dabei ist zu beachten, dass alle Weiterbildungszeiten und Kompetenzen nach der neuen WBO erworben und nachgewiesen werden müssen.
Es können Zeiten überwiegender Tätigkeit an Weiterbildungsstätten oder vergleichbaren Einrichtungen 8 Jahre vor der Einführung geltend gemacht werden. Der Antragsteller hat den Nachweis einer regelmäßigen Tätigkeit in dem jeweiligen Gebiet, Schwerpunkt oder Zusatzweiterbildung zu erbringen. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass der Antragsteller in dieser Zeit überwiegend im betreffenden Gebiet, Schwerpunkt oder der entsprechenden Zusatzweiterbildung tätig gewesen ist und dabei umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben hat.
Eine Weiterbildungsbefugnis muss nicht vorliegen. Anträge sind innerhalb einer Frist von 3 Jahren (bis zum 29.07.2023) zu stellen. Dabei können auch Tätigkeitsabschnitte innerhalb dieser Frist berücksichtigt werden.
Das liegt in Ihrer Entscheidung. Vergleichen Sie die Bestimmungen für die von Ihnen angestrebte Bezeichnung in der bisherigen und neuen WBO und prüfen Sie, welche Weiterbildungsinhalte/Kompetenzen Sie bereits erfüllen und wägen die Vor- und Nachteile ab.
Ja, ab dem betreffenden Weiterbildungsabschnitt ist jedoch das eLogbuch zu führen und von der Weiterbilderin/vom Weiterbilder die Kompetenzen zu bestätigen. Es ist darauf zu achten, dass bei der Anmeldung zur Prüfung sämtliche zeitliche und inhaltliche Voraussetzungen/Kompetenzen der neuen WBO erfüllt sind.
Hinsichtlich der Weiterbildungsabschnitte die davor absolviert wurden, kann das „alte“ Papierlogbuch eingereicht werden.
Alle Befugnisse, die bis zum Inkrafttreten der WBO 2020 erteilt und beschieden worden sind, behalten ihre Gültigkeit längstens bis 30.06.2023.
Ja, alle bestehenden Befugnisse müssen bis zum 30.06.2023 neu beantragt werden. Einige Formulare sind bereits auf unserer Internetseite eingestellt. Alle übrigen Formulare senden wir Ihnen auf Anfrage zu.
Zur Absicherung Ihrer Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung empfehlen wir dringend eine Neubeantragung vor dem 30.06.2023.
Ja, diese Weiterbildungsbefugnisse haben Bestandsschutz. Die absolvierten Weiterbildungszeiten unter Befugnis können auf die Weiterbildung nach neuer WBO 2020 anerkannt werden.