Rechtslage im Land Brandenburg
Notärztliche Qualifikationen im Überblick
Die notärztliche Versorgung als eine Aufgabe des landesweiten Rettungsdienstes wird wesentlich durch das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz vom 14.07.2008 (BbgRettG) in Verbindung mit der Landesrettungsdienstplanverordnung vom 24.10.2011 (LRDPV) geregelt und umfasst die bedarfsgerechte und flächendeckende medizinische Notfallversorgung von betroffenen Personen durch qualifiziertes ärztliches Fachpersonal.
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