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Zusatzbezeichnung Notfallmedizin/Fachkunde Rettungsdienst

Sowohl eine nach Weiterbildungsrecht erworbene Zusatzbezeichnung Notfallmedizin als auch eine vor dem 01.01.2013 durch eine Landesärztekammer erteilte Fachkunde Rettungsdienst qualifizieren die Ärztin/den Arzt im Land Brandenburg für die notärztliche Versorgung Betroffener. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 14 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG vom 14.07.2008) in Verbindung mit der Landesrettungsdienstplanverordnung vom 24.10.2011 (LRDPV).

Die Fachkunde Rettungsdienst kann lt. Beschluss der Kammerversammlung seit dem 1. Januar 2013 in Brandenburg nicht mehr erteilt werden. Vor diesem Datum ausgestellte Qualifikationsnachweise behalten ihre Gültigkeit wie im Gesetz vorgesehen.

  • Rechtslage im Land Brandenburg

    Notärztliche Qualifikationen im Überblick

    Die notärztliche Versorgung als eine Aufgabe des landesweiten Rettungsdienstes wird wesentlich durch das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz vom 14.07.2008 (BbgRettG) in Verbindung mit der Landesrettungsdienstplanverordnung vom 24.10.2011 (LRDPV) geregelt und umfasst die bedarfsgerechte und flächendeckende medizinische Notfallversorgung von betroffenen Personen durch qualifiziertes ärztliches Fachpersonal.

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