Im Rahmen des Antragsverfahrens zum Erwerb der ärztlichen Approbation in Deutschland werden neben den notwendigen fachlichen Voraussetzungen auch die sprachlichen Fähigkeiten des Antragsstellers überprüft.
Grundlage hierfür bildet der Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz von 26./27. Juni 2014, in welchem die „Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen“ festgelegt wurden. Demnach müssen „Ärzte (…) auf der nachgewiesenen Grundlage eines GER-B2 über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen“. Zum Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse sind im Land Brandenburg die Vorlage eines B2-Sprachzertifikats sowie die Teilnahme an einem Fachsprachtest erforderlich.
Voraussetzungen für die Vergabe eines Prüfungstermins:
Die Anmeldung zum Fachsprachtest sowie die Einladung zum Prüfungstermin erfolgen über die Landesärztekammer Brandenburg.
Für eine Anmeldung zum Fachsprachtest füllen Sie bitte das Anmeldeformular vollständig aus und senden dies nebst Kopie Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis / Reisepass) an:
Landesärztekammer Brandenburg
Referat Weiterbildung
Pappelallee 5
14469 Potsdam
Die Teilnahme am Fachsprachtest ist kostenpflichtig. Die Kosten in Höhe von 487,-€ sind mit der Anmeldung zu begleichen.
Die Überweisung hat unter Angabe des vollständigen Namens, des Verwendungszwecks „Fachsprachtest“ auf das Konto der Landesärztekammer Brandenburg zu erfolgen:
IBAN: DE20 3006 0601 0003 0484 11
BIC: DAAEDEDDXXX (Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.G. Berlin)
Die verbindliche Einladung zum Fachsprachtest wird an die im Anmeldeformular angegebene Adresse versandt. Sie erhalten die Einladung spätestens 5 Kalendertage vor dem Termin.
Der Fachsprachtest wird als Einzelprüfung vor zwei Prüfern in der Landesärztekammer Brandenburg abgelegt. Alle Mitglieder der Prüfungskommission sind Ärzte.
Bitte bringen Sie am Prüfungstag Folgendes mit:
Zur Überprüfung des (Hör-)Verstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Kommunikationsfähigkeit im ärztlichen Berufsalltag besteht der Fachsprachtest aus drei Teilen:
Sie erhalten einen zufällig ausgewählten Fall, welcher die Grundlage für die drei Prüfungsteile bildet.
Wichtig: Es erfolgt ausschließlich eine Bewertung Ihrer schriftlichen und sprachlichen Leistungen, keine Überprüfung von medizinischem Fachwissen!
Der Fachsprachtest gilt als bestanden, wenn alle drei Prüfungsteile bestanden wurden. Das Ergebnis wird Ihnen durch die Prüfungskommission am Ende der Prüfung mündlich mitgeteilt. Eine schriftliche Bestätigung Ihres Ergebnisses wird Ihnen durch das LAVG zugesandt.
Bei Nichtbestehen der Prüfung wird die Prüfungskommission eine Empfehlung aussprechen, wann Sie den Fachsprachtest frühestens wiederholen sollten und ob ggf. weitere Maßnahmen, wie z. B. ein Sprachkurs, ergriffen werden sollten.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt ebenfalls über die Landesärztekammer Brandenburg.
Auch wenn Sie nur einen der Prüfungsteile nicht bestanden haben, ist die Wiederholungsprüfung immer als Gesamtprüfung mit allen drei Prüfungsteilen abzulegen. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt.
Ansprechpartner:
Landesärztekammer Brandenburg
Referat Weiterbildung
Frau Thoms
Telefon: 0331 505605-785
Telefax: 0331 505605-579
E-Mail: sprach-kenntnis@laekb.de
Hinweis: Aus organisatorischen Gründen ist eine persönliche Vorsprache in der Landesärztekammer Brandenburg ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Fragen zum Approbationsverfahren richten Sie bitte an das:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Dezernat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
Postfach 900236
14438 Potsdam
Telefon: 0331 8683-821
Telefax: 0331 8683-826
E-Mail: dezernatg1@lavg.brandenburg.de