Mitgliedschaft

Jedes Kammermitglied ist verpflichtet, sich innerhalb eines Monats bei der Ärztekammer an- oder abzumelden und während der Mitgliedschaft Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Grundlage der Kammermitgliedschaft sind die Regelungen des Heilberufsgesetzes des Landes Brandenburg und der Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg.