Ärzte sind zur Fortbildung verpflichtet. Zum Nachweis dient ein Zertifikat der zuständigen Ärztekammer. Das Zertifikat kann beantragt werden, wenn innerhalb von 5 Jahren insgesamt mindestens 250 Punkte gutgeschrieben wurden. In der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg finden Sie die grundlegenden Regelungen zum Erwerb eines Fortbildungszertifikates.
Orientierend an einem Mustervorschlag der Bundesärztekammer wurde durch den Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg beschlossen, allen fortbildungspflichtigen Ärztinnen und Ärzten für das Jahr 2020 aufgrund des wegen eingeschränkter Fortbildungsmöglichkeiten erhöhten Bedarfs an Selbststudium während der Corona-Pandemie 50 Fortbildungspunkte gutzuschreiben.
Damit nach Besuch einer Veranstaltung die entsprechenden Punkte zeitnah gutgeschrieben werden können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die besuchten Fortbildungsveranstaltungen sowie der aktuelle Stand des Punktekontos können in unserem Mitgliederportal eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit ein Fortbildungszertifikat zu beantragen sowie Barcode-Etiketten nachzubestellen.
Teilnahmebescheinigungen von Veranstaltungen, die nicht im elektronischen Punktekonto erfasst wurden, können zur Registrierung an die Landesärztekammer gesandt werden. Zur einfachen und schnelleren Erfassung sollte auf jedem Beleg ein Barcode-Etikett aufgeklebt werden. Bitte übersenden Sie nur die Teilnahmebescheinigungen, welche in Ihrem aktuellen Fortbildungszeitraum nicht erfasst sind.
Barcode-Etiketten können jederzeit formlos nachbestellt werden.