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Der Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg hat die folgende Richtlinie gem. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 4 der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg beschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Vertragsmodalitäten zwischen dem/der Teilnehmer/-in und der Landesärztekammer Brandenburg für die von dieser angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat das folgende Statut der Akademie für ärztliche Fortbildung beschlossen, geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 13. November 2008.
Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 6. September 2008 aufgrund des § 21 Abs. 1 Nr. 18 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I/03, S. 126), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2008 (GVBl. I/08, S. 134), folgende nicht genehmigungspflichtige Erste Satzung zur Änderung des Status der Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Brandenburg vom 19. November 2005 beschlossen.