Antragsverfahren für Studien nach dem Arzneimittelgesetz
Am 26. Oktober 2012 ist das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft getreten.
weiterlesen...Um Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu vermeiden, wurden einige Hinweise zur Antragstellung zusammengestellt. Bitte reichen Sie alle Unterlagen über das Portal Ethikpool ein.
Postanschrift:
Landesärztekammer Brandenburg
Geschäftsstelle Cottbus
Ethikkommission
PF 10 14 45
03014 Cottbus
Hausanschrift:
Landesärztekammer Brandenburg
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Dreifertstraße 12
03044 Cottbus
Telefax: 0355 78010-159
E-Mail: ethik@laekb.de
Am 26. Oktober 2012 ist das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft getreten.
weiterlesen...Der Antrag ist elektronisch über das zentrale Erfassungssystem des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information einzureichen.
weiterlesen...Checkliste der einzureichenden Unterlagen bei PMCF-Studien innerhalb der Zweckbestimmung und ohne invasive oder belastende Verfahren (ehemals § 23b MPG).
weiterlesen...Anwendungsbeobachtung, Registerstudie, MPG vor dem 21. März 2010, epidemiologische Vorhaben etc. (Erst- und Zweitvotum)
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