Gemäß § 130 der Strahlenschutzverordnung ist das Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) als zuständige Behörde verpflichtet, eine Ärztliche Stelle für die Qualitätssicherung medizinischer Strahlenanwendungen sowie eine für die diagnostische und therapeutische Nuklearmedizin zu bestimmen.
Die Qualitätssicherung und die damit verbundenen Qualitätskontrollen sind grundlegende Bestandteile des Schutzes der Patienten bei der medizinischen Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung (§ 130 StrlSchV).
Die Ärztlichen Stellen führen Prüfungen durch, mit denen sichergestellt wird, dass bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewandten Verfahren und eingesetzten Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, Bestrahlungsvorrichtungen, sonstige Geräte oder Ausrüstungen den jeweiligen notwendigen Qualitätsstandards entsprechen, um die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich zu halten.
Die Ärztlichen Stellen überwachen die Qualitätssicherungsmaßnahmen. Sie haben zu überprüfen
Sie hat weiterhin die Aufgabe, dem anwendenden Arzt Empfehlungen zur Optimierung der Strahlenanwendung und gegebenenfalls zur Verringerung der Strahlenexposition zu geben. Darüber hinaus prüft die ärztliche Stelle, ob und in wie weit die Vorschläge umgesetzt wurden, um eine Qualitätssicherung auf hohem Niveau zu gewährleisten. Hierzu kann auch eine Überprüfung und Beratung in der betreffenden Institution durchgeführt werden. Die ärztliche Stelle hat die zuständige Behörde zu benachrichtigen, falls die Umsetzung der Vorschläge nicht erfolgt. Die ärztliche Stelle unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Als Kommissionsmitglieder der Ärztlichen Stelle für die Qualitätssicherung medizinischer Strahlenanwendungen wurden für die Dauer von 4 Jahren vorgeschlagen und vom Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg berufen:
Vorsitzender: Herr Dr. med. R. Wurm
stellv. Vorsitzender: Herr Dr. med. G. Ziegenhardt
Fachlicher Leiter: Herr Dipl. Ing. (FH) C. Richter
Mitglieder:
Herr Priv. Doz. Dr. med. H. Badakhshi
Herr Dr. med. A. Buchali
Herr Dr. med. St. Koswig
Herr R. Schrader
Mitglied Med.-Physiker:
Herr Dr. rer. nat. S. Heide
Herr Dr. D. Sidow
Herr Dipl.-Ing. F. Minack
Herr Dipl.-Phys. S. Rochor
Frau Dipl.-Phys. B. Büchling
Herr M. Sc. S. Kirschke
Quelle: www.aekwl.de - Einheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen (ÄSt.en) / Auszug