Entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 der Strahlenschutzverordung (StrlSchV) sind für jede Röntgeneinrichtung zur Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen schriftliche Arbeitsanweisungen für die an dieser Einrichtung vorgenommenen Untersuchungen zu erstellen. Die Arbeitsanweisungen sind für die dort tätigen Personen zur jederzeitigen Einsicht bereitzuhalten und auf Anforderung den zuständigen Stellen zu übersenden.
Die Medizinische Schule am Carl - Thiem - Klinikum Cottbus hat innerhalb der Ausbildung zur Medizinisch-technischen-Radiologieassistentin Arbeitsanweisungen erstellt. Dankenswerterweise stellt die Schule die Arbeitsanweisungen der Ärztlichen Stelle Röntgen zur Verfügung, um diese zu veröffentlichen.
Die Arbeitsanweisungen wurden auf der Grundlage der "Richtlinie Aufzeichnungen nach RöV" erstellt. Für Anregungen oder Vervollständigungen des Kataloges sind die Benutzer der Arbeitsanweisungen dankbar.