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ÄSQR

Ärztliche Stelle Röntgen

Ärztliche Stelle nach § 130 der Strahlenschutzverordnung [StrlSchV].

Aufgaben der Ärztlichen Stelle Röntgen

Die Qualitätssicherung und die damit verbundenen Qualitätskontrollen sind grundlegende Bestandteile des Schutzes der Patienten bei der medizinischen Anwendung der Röntgenstrahlung.

Die Ärztliche Stelle Röntgen führt Prüfungen durch, mit denen sichergestellt wird, dass bei der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewandten Verfahren und eingesetzten Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen den jeweiligen notwendigen Qualitätsstandards entsprechen. Dies gewährleistet, dass die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich gehalten wird und dennoch eine optimale Bildqualität erreicht wird.

Die Ärztlichen Stellen überwachen die Qualitätssicherungsmaßnahmen. Sie haben zu überprüfen

  • die rechtfertigende Indikation nach § 83 Abs. 3 StrlSchV gestellt
  • die diagnostischen Referenzwerte nach § 125 StrlSchV eingehalten
  • Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung getroffen und
  • die Strahlenanwendung nach dem Stand der Heilkunde durchgeführt wurden.

Sie hat weiterhin die Aufgabe, dem anwendenden Arzt Empfehlungen zur Optimierung der Strahlenanwendung und gegebenenfalls zur Verringerung der Strahlenexposition zu geben. Darüber hinaus prüft die Ärztliche Stelle, ob und in wie weit die Vorschläge umgesetzt wurden, um eine Qualitätssicherung auf hohem Niveau zu gewährleisten. Hierzu kann auch eine Überprüfung und Beratung in der betreffenden Institution durchgeführt werden. Die Ärztliche Stelle hat die zuständige Behörde zu benachrichtigen, falls die Umsetzung der Vorschläge nicht erfolgt. Die Ärztliche Stelle unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Struktur der Ärztlichen Stelle Röntgen

Vorsitzende der ÄSQR: Frau MR Dr. med. H. Hartmann
stellv. Vorsitzender: Herr Dr. med. H. Husstedt

Mitglieder:
Herr Dr. med. A. Schilling
Frau Dipl.-Med. I. Göttling
Herr Dr. med. R. Parsche
Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. T. Schulz
Frau Dr. med. D. Jüge
Frau Dr. med. R. Ziegenhardt
Frau Dr. med. B. Bohm
Herr Dipl.-Med. O. Fürstenhöfer (Knochendichtemessungen)

Vertreter der LÄK-Brandenburg: Herr Dipl. Ing. (FH) C. Richter