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Suchtmedizin

Qualifikation nach BtMVV zur Substitution opioidabhängiger Patienten - Suchtmedizinische Grundversorgung

Qualifikation nach BtMVV zur Substitution opioidabhängiger Patienten - Suchtmedizinische Grundversorgung

Opioidabhängigkeit ist eine behandlungsbedürftige, schwere chronische Krankheit.
Die substitutionsgestützte Behandlung stellt eine wissenschaftlich evaluierte Therapieform der manifesten Opioidabhängigkeit dar. In der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird für den substituierenden Arzt eine von den Landesärztekammern festgelegte suchttherapeutische Mindestqualifikation gefordert.

Dabei ist der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft maßgebend, den die BÄK in der RL zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger für den Arzt verbindlich dokumentiert hat.

Die Landesärztekammer Brandenburg hat in diesem Zusammenhang für ihre approbierten Kammermitglieder folgende Mindestqualifikationen substituierender Ärzte beschlossen:

  • Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung
  • oder
  • Facharztanerkennung Psychiatrie und Psychotherapie
  • oder
  • Facharztanerkennung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • oder
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem 50-Std.-Kurs "Suchtmedizinische Grundversorgung" nach dem "Curriculum Suchtmedizinische Grundversorgung" der BÄK
Fortbildungsangebot

Anmeldung zum Weiterbildungskurs Suchtmedizinische Grundversorgung.