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Antragsverfahren für Studien nach dem Arzneimittelgesetz

Am 26. Oktober 2012 ist das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft getreten.

Am 26. Oktober 2012 ist das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft getreten.

 als federführende EKals beteiligte EK
Neuer Studienantrag 1-fach in Papierform sowie elektronisch im "Ehtik-Pool" https://ethik.laekb.de/app 1mal elektronisch im "Ethik-Pool" https://ethik.laekb.de/app
Amendment

1-fach in Papierform und
1mal elektronisch im "Ethik-Pool" oder

1mal elektronisch im "Ethik-Pool"
Nachmeldung Prüfstelle 1-fach in Papierform sowie
1mal elektronisch im "Ethik-Pool" oder
1mal elektronisch im "Ethik-Pool" 
Wechsel Prüfer/Stellvertreter 1-fach in Papierform sowie
1mal elektronisch im "Ethik-Pool" oder
1mal elektronisch im "Ethik-Pool"
Unterlagen

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Mustertext

Weitere Mustertexte