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Selbsteinstufung zum Kammerbeitrag online

Veranlagung zum Kammerbeitrag auch online möglich

Angehörige der Landesärztekammer Brandenburg können ihre Selbsteinstufung zum Kammerbeitrag online sicher und effizient durchführen.

Angehörige der Landesärztekammer Brandenburg können ihre Selbsteinstufung zum Kammerbeitrag online sicher und effizient durchführen. Dank assistenzgesteuerter Menüführung und Onlinehilfe ist dieser Vorgang zeitsparend und einfach. Erforderliche Nachweise können während des digitalen Selbsteinstufungsprozesses direkt online hochgeladen werden, so dass das Kopieren der Unterlagen und der Versand auf dem Postweg überflüssig werden. Die Zugangsdaten haben Sie mit Ihrer Anmeldung bei der Kammer erhalten. Sollten Ihnen diese nicht mehr vorliegen, dann beantragen Sie diese über den nebenstehenden Kontakt unter Mitteilung einer aktuellen E-Mail-Adresse neu. Bitte planen Sie ein, dass die Zugangsauthentifizierung einige Tage in Anspruch nimmt, da diese aus Sicherheitsgründen analog auf dem Postweg zugesandt wird.

Aufruf des Mitgliederportals unter:
portal.laekb.de

So funktioniert das Beitragsportal

Alle Kontaktdaten sind bereits hinterlegt. Der Programmassistent prüft unmittelbar die Plausibilität der Eingaben, im Zweifelsfall kann die Online-Hilfe Klarheit schaffen. Auch die Kontaktaufnahme über das Portal per E-Mail ist möglich. Die Datenübertragung erfolgt erst nach Abschluss der Erfassung durch Ihre Bestätigung.

Ihnen liegen noch keine Nachweise zur Einstufung vor?
Auch im Portal können Sie die Möglichkeit der Einstufung durch Schätzung nutzen. Diese wird dann als vorläufige Einstufung gesendet und bleibt so auch im Nutzerbereich für Sie sichtbar. Eine Nachreichung der Nachweise ist dadurch unkompliziert online möglich.

Nach Abschluss der Dateneingabe besteht die Möglichkeit, zwischen Überweisung oder SEPA-Lastschrifteinzug zu wählen. Mit Freigabe der Selbsteinstufung können Sie sich ein Übertragungsprotokoll als PDF-Dokument herunterladen. Die Übertragungsprotokolle der Vorjahre liegen ebenfalls im Portal für Sie bereit. Den aktuellen Verlauf der Bearbeitung Ihrer Beitragsveranlagung können Sie im Portal verfolgen. Solange Ihr Beitragsvorgang nicht als „abgeschlossen“ gekennzeichnet wurde, ist jederzeit eine Korrektur der Veranlagung möglich. Nachweise können ganzjährig und unabhängig vom Bearbeitungsstatus über die Funktion „Nachweise hochladen“ eingereicht werden.